Spekulationssteuer
Der Begriff Spekulationssteuer bezieht sich auf die Einkommenssteuer, die unter bestimmten Bedingungen auf den Veräußerungsgewinn aus einem privaten Verkauf von Wertpapieren oder Immobilien anfällt.
Diese Steuer wird erhoben, wenn das Finanzamt annimmt, dass Sie das Objekt nur erworben haben, um durch den Verkauf einen Gewinn zu erzielen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dies nicht der Fall ist, wenn der Verkauf 10 Jahre nach dem Erwerb erfolgt. Maßgeblich ist das Datum des jeweiligen Kaufvertrages.
Generell fällt die Steuer auch dann an, wenn Sie in 5 Jahren mehr als drei Objekte verkaufen, da dies als gewerblicher Immobilienhandel gilt.
Die Höhe der Spekulationssteuer wird am Verkaufsgewinn der Immobilie bemessen. Dazu werden der Anschaffungswert und die Werbungskosten vom Verkaufspreis abgezogen.
Eine Ausnahme von der Steuer besteht, wenn der Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt hat. Es muss nur ein Nachweis vorliegen, dass die Immobilie in den letzten beiden Jahren sowie im Verkaufsjahr genutzt wurde.
Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, zählt übrigens weiterhin das Kaufdatum des Erblassers oder Schenkenden als Beginn der 10-Jahres-Frist. Das liegt daran, dass die Erben oder Beschenkten nicht als Käufer, sondern als Rechtsnachfolger angesehen werden.