Das Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ermöglicht eine klare rechtliche Trennung zwischen dem Grundstück und den darauf befindlichen Gebäuden. Es handelt sich um ein besonderes Nutzungsrecht, das es einer Person – dem sogenannten Erbbauberechtigten – erlaubt, ein Gebäude auf einem Grundstück zu besitzen oder zu errichten, das ihr selbst nicht gehört.
Dank des Erbbaurechts erhält der Hauseigentümer umfassende Rechte an der Immobilie, die er auf dem gepachteten Grundstück errichtet. Er ist in seiner Verfügungsmacht weitgehend frei und kann mit der Immobilie nach Belieben verfahren. Das bedeutet, dass der Erbbauberechtigte seine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten kann, ohne dass er dafür die Zustimmung des Grundstückseigentümers einholen muss. Ebenso darf er bauliche Veränderungen wie Renovierungen, Erweiterungen oder Modernisierungen vornehmen, sofern diese mit den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben und eventuell vereinbarten Vertragsklauseln übereinstimmen.
Zusätzlich kann der Eigentümer der Immobilie sein Eigentum verschenken oder vererben. Damit wird das Erbbaurecht zu einem übertragbaren und vererbbaren Vermögenswert. Diese Gestaltungsfreiheit unterscheidet das Erbbaurecht von einem herkömmlichen Mietverhältnis und gibt dem Erbbauberechtigten eine wirtschaftlich vergleichbare Position wie einem Grundstückseigentümer.
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Erbpachtvertrag
Der Erbbaurechtsvertrag ist ein wichtiger Bestandteil der Immobilienverrentung und bietet eine Möglichkeit, das finanzielle Potenzial eines Grundstücks freizusetzen, ohne dabei die Kontrolle über das eigene Zuhause zu verlieren. Mit dem Abschluss eines solchen Vertrags wird das Grundstück verkauft, während gleichzeitig ein Erbbaurecht bestellt wird, das dem bisherigen Eigentümer das uneingeschränkte Nutzungsrecht an Haus und Grundstück einräumt.
Das Erbbaurecht wird in der Regel für eine lange Laufzeit, oft über mehrere Jahrzehnte oder sogar bis zu 199 Jahre, vereinbart. Dadurch wird sichergestellt, dass der Hauseigentümer und auch seine Erben langfristige Planungssicherheit haben. Für die Nutzung des Grundstücks wird ein jährlicher Erbbauzins entrichtet, dessen Höhe vertraglich festgelegt wird. Das Erbbaurecht wird ins Grundbuch eingetragen, wodurch der Nutzer umfassend rechtlich abgesichert ist.
Ein zentraler Aspekt des Erbbaurechtsvertrags ist, dass der Hauseigentümer sein Eigentum am Gebäude behält und frei darüber verfügen kann. Dies bedeutet, dass das Haus verkauft, vermietet, renoviert, erweitert oder vererbt werden kann, ohne dass dafür die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich ist. Gleichzeitig kann der Vertrag oft zusätzliche Regelungen enthalten, wie etwa das Recht, das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen, um langfristige Flexibilität zu gewährleisten.
Durch die klare rechtliche Trennung zwischen Grundstück und Gebäude sowie die langfristige Absicherung im Grundbuch bietet der Erbbaurechtsvertrag eine strukturierte Möglichkeit, Kapital aus dem Immobilienbesitz zu nutzen, während der bisherige Wohnstandard erhalten bleibt. Diese Form der Vereinbarung eignet sich ideal für Eigentümer, die finanzielle Freiheit gewinnen möchten, ohne auf ihr Zuhause verzichten zu müssen.
Erbbaurechtsgrundbuch
Das Erbbaurechtsgrundbuch ist ein spezielles Grundbuch, das angelegt wird, sobald ein Erbbaurecht auf einem Grundstück eingerichtet wird. Es dient dazu, alle Rechte und Pflichten des Erbbauberechtigten – also der Person, die das Erbbaurecht besitzt – rechtlich abzusichern und genau festzuhalten.
Im Erbbaurechtsgrundbuch stehen wichtige Informationen wie die Laufzeit des Erbbaurechts, der vereinbarte Erbbauzins (also die jährliche Zahlung an den Grundstückseigentümer) und eventuelle Belastungen, etwa Hypotheken oder Grundschulden, die der Erbbauberechtigte aufgenommen hat.
Ein Vorteil dieses Grundbuchs ist, dass das Erbbaurecht rechtlich wie ein eigenes Grundstück behandelt wird. Das bedeutet, der Erbbauberechtigte kann das Erbbaurecht verkaufen, vererben oder sogar mit Krediten belasten, ohne dass dafür das eigentliche Grundstück selbst eine Rolle spielt. Gleichzeitig bleibt der Grundstückseigentümer abgesichert, da sein Eigentum im Hauptgrundbuch weiter dokumentiert ist.
Durch das Erbbaurechtsgrundbuch wird sichergestellt, dass die Rechte aller Beteiligten übersichtlich und klar geregelt sind. Es bietet dem Erbbauberechtigten und dem Grundstückseigentümer rechtliche Sicherheit und sorgt dafür, dass das Erbbaurecht langfristig zuverlässig genutzt werden kann.