Mietvertrag bei Rückmietverkauf
Im Rahmen der Rückmietverkauf dient der Mietvertrag als Sicherungsinstrument. Der Mietvertrag legt fest, unter welchen Bedingungen der zukünftige Mieter sein Zuhause bewohnen wird.
Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, dem Mieter den Gebrauch der Immobilie während der Mietdauer zu gewährleisten. Der Vertrag regelt die Überlassung des Wohnraums gegen ein monatliches Entgelt sowie weitere wichtige Aspekte des Mietverhältnisses.
Wichtige Vorteile der Immobilienverrentung sind der temporäre Ausschluss zukünftiger Mieterhöhungen und der Verzicht auf Kündigungen wegen Eigenbedarf. Dadurch können Eigentümer langfristige Sicherheit genießen.
Vor Abschluss des Vertrages werden die genaue Höhe der Miete und die zu entrichtenden Betriebskosten vereinbart, um maximale Transparenz und Klarheit zu gewährleisten.
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass der neue Eigentümer fortan für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist. Lediglich sogenannte Schönheitsreparaturen können die Aufgabe des zukünftigen Mieters sein.
Der Mietvertrag ist zwar das einfachste Sicherungsinstrument im Vergleich zum Wohnrecht oder Nießbrauch, jedoch stellt er im Fall des Rückmietverkaufs das geeignetste Instrument dar. Von besonderer Relevanz ist die korrekte Ausformulierung des Mietvertrags und die Tatsache, dass bereits im zu beurkundenden Kaufvertrag der Immobilie die Begründung eines Mietverhältnisses enthalten ist.
Zusätzlich bietet der Mietvertrag dem zukünftigen Mieter eine Flexibilität, die die zuvor genannten Rechte, wie Wohnrecht und Nießbrauch, nicht bieten können.
Ein Mietverhältnis lässt sich vom Mieter kurzfristig unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist auflösen, sodass agil auf jede Lebenssituation reagiert werden kann.