Der Mietvertrag

Im Rahmen der Immobilienrente ,,Verkauf mit Rückanmietung“ dient allein der Mietvertrag als Sicherungsinstrument. Der Mietvertrag bestimmt, unter welchen Bedingungen der ehemalige Eigentümer und somit zukünftige Mieter sein Zuhause bewohnen wird.

Durch einen Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter den Gebrauch einer Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Mietvertrag regelt die Überlassung eines Wohnraumes gegen ein monatliches Entgelt und weitere wichtige Punkte zum Mietverhältnis.

Das Wohnraummietrecht versteht sich als jener Teil des Mietrechts, welcher die Bedeutung der Wohnung als Mittelpunkt des Lebens definiert.

Wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Verrentung einer Immobilie sind der Ausschluss von zukünftigen Mieterhöhungen sowie der Verzicht auf eine Kündigung wegen Eigenbedarf.

Vor Abschluss des Vertrages werden die exakte Höhe der Miete und die zu entrichtenden Betriebskosten vereinbart.

Hervorzuheben in diesem Zusammenhang ist, dass der neue Eigentümer fortan für die Instandhaltung der Immobilie verantwortlich ist. Lediglich kleinere Schönheitsreparaturen können die Aufgabe des zukünftigen Mieters sein. Die Definition von kleineren Schönheitsreparaturen und die maximalen Kosten werden im notariell beurkundeten Mietvertrag festgehalten. So herrscht Klarheit für alle Beteiligten.

Der Mietvertrag ist zwar das einfachste Sicherungsinstrument im Vergleich zum Wohnrecht oder dem Nießbrauch, aber im Fall des Verkaufs mit Rückanmietung das geeignete Instrument. Von besonderer Relevanz ist die korrekte Ausformulierung des Mietvertrags.

Zusätzlich bietet der Mietvertrag dem zukünftigen Mieter eine Flexibilität, die die zuvor erwähnten Rechte, wie Wohnrecht und Nießbrauch, nicht vorweisen können.

Ein Mietverhältnis lässt sich durch den Mieter kurzfristig unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist auflösen, sodass man agil auf jede Lebenssituation reagieren kann.

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