Immobilienverrentung mit Wohnrecht & Leibrente

Immverde ist Ihr Experte für Verrentung in Deutschland. Lassen Sie sich von uns zur Leibrente beraten. Unabhängig, kompetent und kundenorientiert.

Die vier elementaren Vorteile des Wohnrecht & Leibrente:

  • Wiederkehrende Zahlungen oder Einmalzahlung

  • Abwicklung des Verkaufs ohne langwierigen Prozess einer Bank
  • Finanziell planbare Zukunft und Altersvorsorge


  • Kosten für Instandhaltungen werden künftig vom Verrentungspartner übernommen

Die vier elementaren Vorteile des Verkaufs mit Nießbrauch:

  • Eine schnelle Liquidität und finanzielle Freiheit dank Einmalzahlung
  • Mietfreiheit trotz Verkauf

  • Lebenslanges Nießbrauchrecht
  • Vermietung an Dritte erlaubt

Wir begleiten Sie.
5 einfache Schritte der Immobilienverrentung

1. Beratungsgespräch

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Situation und finden gemeinsam heraus, welches Modell der Immobilienverrentung zu Ihren Bedürfnissen passt.

2. Analyse

Nachdem Sie sich für Ihre Immobilienverrentung entschieden haben, bekommen Sie schon eine erste Einschätzung Ihres Immobilienwertes und der möglichen Immobilienrente.

3. Gutachten

Als Basis für einen korrekten Verkaufspreis und ein verbindliches Angebot wird eine Wertermittlung erstellt. So soll die erste Analyse fachlich und sachlich fundiert werden.

4. Kaufangebot & Annahme

Sie entscheiden über das verbindliche Angebot des zukünftigen Verrentungspartners und nehmen das entsprechende Angebot an. Der Kaufvertrag kann nun vorbereitet werden.

5. Notartermin & Auszahlung

Als letzter Schritt erfolgt der gemeinsame Notartermin. Hier wird der vorher verhandelte Kaufvertrag unterzeichnet, sodass Ihre Auszahlung in die Wege geleitet werden kann.

„Wer Wert legt auf Planungssicherheit und die Absicherung der zukünftigen Liquidität, sollte sich mit der Leibrente, einer der beliebtesten Verrentungen am Markt, beschäftigen“

Maurice Corbeck

Gründer und Geschäftsführer von Immverde

Wissenswertes zum Wohnrecht & Leibrente

Als Leibrente bezeichnet man eine wiederkehrende Zahlung, die aus dem Verkauf der eigenen Immobilie resultiert und auf einen vorher vereinbarten Zeitraum ausgelegt ist.

Zusätzlich besteht ebenfalls die Option der Einmalzahlung des vereinbarten Verkaufspreis Ihrer Immobilie.

Im Vergleich zu einem klassischen Immobilienverkauf, bei dem nach dem Verkauf auch alle Schlüssel übergeben werden, wird für den ehemaligen Eigentümer ein Wohnrecht festgelegt. Das Wohnrecht wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.

Zusätzlich wird zugunsten des ehemaligen Eigentümers eine sogenannte Reallast im Grundbuch eingetragen, sofern eine ratierliche bzw. monatliche Auszahlung Verkaufspreises gewünscht ist. Diese Reallast sichert die wiederkehrenden Zahlungen, also die Leibrente, ab.

Durch die regelmäßigen Zahlungen der Leibrente bietet diese eine sehr gut planbare und sichere Altersvorsorge.

Darüber hinaus stellt die Leibrente den mietfreien Verbleib im eigenen Zuhause sicher.

Die Leibrente hat übrigens eine lange Tradition. War es doch bereits im Mittelalter schon üblich, Land und Haus auf einen neuen Eigentümer zu übertragen, wenn dieser im Gegenzug eine lebenslange Versorgung garantierte.

Bei uns in Deutschland hat die Leibrente ebenfalls eine lange Tradition, ist aber noch nicht so verbreitet wie in anderen Ländern. Die Leibrente ist zum Beispiel in den USA, Großbritannien und Frankreich ein weit verbreitetes und erfolgreiches Modell der Immobilienverrentung.

Für wen ist das Wohnrecht &
die Leibrente sinnvoll?

Im besten Fall bietet das Wohnrecht & die Leibrente im Alter Planungssicherheit und eine ausreichende Altersvorsorge, ohne die vertraute Umgebung dafür verlassen zu müssen.

Ob dieses Modell der Immobilienverrentung für Sie interessant wäre, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf einige Faktoren an, die individuell bei jeder Immobilie neu berücksichtigt werden müssen.

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,,Verbringen Sie absofort ihren Ruhestand in finanzieller Unabhängigkeit im Eigenheim.”

Es versteht sich von selbst, dass man die eigene Immobilie auch im Alter nicht einfach verkaufen möchte. Die Immverde stellt Ihnen mit Kompetenz und Fachwissen die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienverrentung vor.

Häufige Fragen zum Thema:
Leibrente

Bei der Leibrente nutzt man eine eigene Form des Immobilienverkaufs, der es dem Eigentümer erlaubt in seinem Zuhause wohnen zu bleiben. Der bisherige Eigentümer verkauft seine meist selbstgenutzte Immobilie.

Der Unterschied zu einem “normalen” Kaufvertrag ist jedoch der, dass zur Leibrente ein in der Regel lebenslanges Wohnrecht vereinbart wird. Der bisherige Eigentümer bleibt dementsprechend in seinem Zuhause wohnen.

Der Kaufpreis wird im Anschluss, den Wünschen des Leibrenten-Empfänger entsprechend meist monatlich gezahlt. Eine Zahlung der Leibrente kann auch quartalsweise erfolgen.

Ebenfalls besteht die Option aus einer Teilzahlung und anschließender regelmäßiger Zahlungen der Leibrente.

Seltener erfolgt die Leibrente per Einmalzahlung.

Vorab muss erwähnt werden, dass bei der Leibrente zwei Rechte zum Tragen kommen. Einmal das Wohnrecht und die sogenannte Reallast.

Das Wohnrecht, als beschränkte persönliche Dienstbarkeit, wird im Grundbuch eingetragen. Es ist wichtig, dass dieses Recht im Rang an erster Stelle steht, umso auch im Falle einer Insolvenz des Käufers unberührt bleibt.

Die Leibrente wird ebenfalls im Grundbuch besichert. Allerdings handelt es sich um eine sogenannte Reallast, also eine wiederkehrende Leistung, die zugunsten des Leibrenten Empfänger eingetragen wird.

Das Nießbrauchrecht weist einige Parallelen zum Wohnrecht auf. Beide werden im Grundbuch eingetragen und führen zu einer Belastung des Grundstücks. Beide Rechte können nicht vererbt oder veräußert werden und bestehen auch bei einem Wechsel des Eigentümers der Immobilie fort.

Es gibt aber einen deutlichen Unterschied: Anders als beim Wohnrecht kann bei einem Nießbrauchrecht die Immobilie auch vermietet werden.

Das kann vorteilhaft sein, wenn beispielsweise der Wohnrechtsinhaber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr bewohnen kann und in ein Pflegeheim umzieht. Die Kosten hierfür können dann über die Mieteinnahmen abgedeckt werden.

Weder der Kaufpreis der Immobilie noch die Höhe der Leibrenten sind festgeschrieben. Für die Berechnung sind Faktoren, wie zum Beispiel die Lebenserwartung und der Immobilienwert von wichtiger Bedeutung.

Folgende vereinfachte Formel gilt bei der Berechnung. Immobilienwert – Wert Wohnrechts (lebensland/begrenzt) = Rentenhöhe gesamt

Das Wohnrecht hat einen Wert. Dieser Wert wird vom Verkaufspreis in Abzug gebracht.

Besonders zu merken ist, umso kürzer der Zeitraum ist, in der das Wohnrecht ausgeübt wird, desto geringer der Abzug vom Kaufpreis und umso höher die Leibrente.

Die Leibrente kann ganz nach dem Bedürfnis und der persönlichen Situation des Verkäufers in einem wiederkehrenden Rhythmus, zum Beispiel monatlich oder quartalsweise, gezahlt werden.

Es besteht auch die Option einer Teilzahlung in Kombination mit wiederkehrenden Zahlungen der Leibrente. Diese Option eignet sich besonders, wenn man eine größere Auszahlung benötigt, zu Beginn der Leibrente.

Als letzte Option, die sehr selten zum Tragen kommt, ist die Einmalzahlung. Hier würde sich meist der Verkauf mit Nießbrauch vorteilhafter gestalten.

Die Leibrente kann, je nach den Bedürfnissen des Verkäufers lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum “verkürzte Leibrente” vereinbart werden.

Somit wird auch das Wohnrecht lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum vertraglich verankert.

Mit dem Tod des Berechtigten erlischt das Wohnrecht und die Immobilie ist für den Eigentümer frei zu bewirtschaften oder ggf. zu verkaufen.

Sollte der Inhaber des Wohnrechts innerhalb von 5 Jahren, nach Beginn der Leibrente, versterben, bieten einige Anbieter die Möglichkeit, dass den Hinterbliebenen der Gegenwert der Leibrente für die noch bestehende Restzeit, von den 5 Jahren, ausgezahlt wird, in Form einer Einmalzahlung oder der monatlichen Zahlung.

Dieser Zeitraum kann unter Umständen auch auf 10 Jahre erweitert werden.

Beim Verkauf mit Wohnrecht geht die komplette Immobilie in den Bestand des neuen Eigentümers. Der neue Eigentümer muss dementsprechend Rechnung tragen für die Instandhaltungen. Hiervon ausgenommen sind Schönheitsreparaturen, für die Sie weiterhin verantwortlich sind, vergleichbar wie in einem Mietverhältnis.

In diesem Fall bieten einige Anbieter der Leibrente die Optionen die eigene Immobilie zu vermieten, obwohl das Wohnrecht die Vermietung rechtlich nicht vorsieht. Die Mieten aus der Untervermietung stehen dann Ihnen zu.

In den meisten Fällen wird vertraglich vereinbart, dass das Wohnrecht bei einem dauerhaften Wohnortwechsel erlischt, sodass der Eigentümer über die Immobilie verfügen kann.

Für die monatliche Leibrente können Steuern anfallen. Hier ist aber zu erwähnen, dass nur der Ertragsanteil der Leibrente steuerpflichtig ist. Er ist abhängig vom Lebensalter, bei Abschluss des Vertrages oder der vereinbarten Laufzeit bei der abgekürzten Leibrente.

Beispiel Besteuerung Lebenslange Leibrente-

Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil 15 Prozent. In Folge heißt das, dass nur 15 Prozent der Rentenzahlung „steuerpflichtiges Einkommen“ sind. Bei einem 80-Jährigen liegt dieser Anteil nur noch bei 8 Prozent.

Herr Mustermann ist 70 Jahre alt und seine Leibrente beläuft sich auf 1.000 €. Aufgrund seines Alters sind nur 15 % seiner Leibrente der steuerpflichtig Ertragsanteil. Somit müsste Herr Mustermann nur 150 € an Steuern zahlen.

Aufgrund der steuerlichen Freibeträge, kann unter Umständen der steuerpflichtige Ertragsanteil, der Leibrente, ohne weitere Einkünfte, oft steuerfrei sein.

Wie hoch die Steuerlast für den Einzelnen ausfällt, hängt immer von der persönlichen steuerlichen Situation ab.

Hierzu raten wir die Beratung eines Steuerberaters aufzusuchen, der die persönliche Situation steuerlich einschätzen, sowie konkrete Auskünfte, erteilen kann.

Hier müssen zwei Dinge unterschieden werden.

Das Wohnrecht bleibt bei einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers beziehungsweise Leibrenten Anbieter unberührt, wenn das Wohnrecht erstrangig im Grundbuch abgesichert wurde.

Die Leibrente ist ebenfalls im Grundbuch abgesichert, diese ist als Reallast eingetragen. Allerdings entfällt die Zahlung zunächst. An die Stelle der Reallast tritt ein Anspruch auf Ersatz aus dem Versteigerungserlös. Oft fällt die Reallast und somit die Leibrente, bei der Erlösverteilung ganz oder teilweise aus.

Im besten Fall bietet die Leibrente, dem Immobilienverkäufer im fortgeschrittenen Alter, die Planungssicherheit bei der Altersvorsorge und zusätzlich noch ein finanzielles Polster. Hier können die eigenen Lebenshaltungskosten gedeckt werden und der Lebensabend kann entspannt genossen werden, in der vertrauten und geliebten Umgebung.

Ob Leibrente, als Immobilienrente, für Sie am besten geeignet ist und Ihren Bedürfnissen entspricht, kann die Immverde mit Ihnen gemeinsam erarbeiten. Sie selbst und Ihre persönliche Situation geben uns gemeinsam die Richtung vor.

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