Immobilienverrentung mit Wohnrecht & Leibrente

Immverde ist Ihr Experte für die Verrentung von Immobilien in Deutschland. Lassen Sie sich von uns zur Leibrente beraten. Unabhängig, kompetent und kundenorientiert.

Die vier elementaren Vorteile des Wohnrecht & Leibrente:

  • Wiederkehrende Zahlungen oder Einmalzahlung

  • Abwicklung des Verkaufs ohne den langwierigen Prozess einer Bank

  • Finanziell planbare Zukunft und Altersvorsorge

  • Kosten für Renovierungen und Instandhaltungen für die Immobilie werden vom Käufer übernommen

Die vier elementaren Vorteile des Verkaufs mit Nießbrauch:

  • Eine schnelle Liquidität und finanzielle Freiheit dank Einmalzahlung
  • Mietfreiheit trotz Verkauf

  • Lebenslanges Nießbrauchrecht
  • Vermietung an Dritte erlaubt

Wir begleiten Sie in fünf Schritten

1. Kostenloses Beratungsgespräch

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Situation unverbindlich und kostenlos.

2. Experten-Analyse

Sie erhalten eine kompetente Einschätzung Ihres Immobilienwertes und der möglichen Immobilienrente von einem Experten mit mind. 10 Jahre Erfahrung.

3. Gutachten

Als Basis für einen korrekten Verkaufspreis und ein verbindliches Angebot wird eine Wertermittlung erstellt.

4. Kaufangebot

Sie entscheiden über das Angebot des Verrentungspartners und nehmen das Angebot beim Notartermin an.

5. Auszahlung

Ihre Auszahlung kommt umgehend auf Ihr Konto und Sie können Ihren Traum leben. Genießen Sie ab jetzt Ihre schöne Zeit!

„Wer Wert legt auf Planungssicherheit und die Absicherung der zukünftigen Liquidität, sollte sich mit der Leibrente, einer der beliebtesten Verrentungen am Markt, beschäftigen“

Maurice Corbeck

Gründer und Geschäftsführer von Immverde

Wissenswertes zum Wohnrecht & Leibrente

Als Leibrente bezeichnet man eine wiederkehrende Zahlung, die aus dem Verkauf der eigenen Immobilie resultiert. Mit diesem Erlös soll Ihnen für Ihre Lebensdauer oder einen vorher vereinbarten Zeitraum eine monatliche Zahlungsquelle erschlossen werden.

Im Vergleich zu einem klassischen Verkauf einer Immobilie, bei dem nach dem Verkauf auch alle Schlüssel übergeben werden, wird für den ehemaligen Eigentümer ein Wohnrecht festgelegt. Das Wohnrecht wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen.

Zusätzlich wird zugunsten des ehemaligen Eigentümers eine sogenannte Reallast im Grundbuch eingetragen. Diese Reallast sichert die wiederkehrenden Zahlungen, also die Leibrente, ab.

Durch die regelmäßigen Zahlungen der Leibrente bietet diese eine sehr gut planbare und sichere Altersvorsorge, mit der Sie Ihre Rente aufstocken können. Darüber hinaus stellt die Leibrente das mietfreie Wohnrecht im eigenen Zuhause sicher.

Für den Käufer ist die Immobilien-Leibrente eine Möglichkeit, um eine Immobilie zu erwerben, ohne auf die Verfügbarkeit warten zu müssen.

Bei uns in Deutschland hat die Leibrente eine lange Tradition, ist aber noch nicht so verbreitet wie in anderen Ländern. Die Leibrente ist zum Beispiel in den USA, Großbritannien und Frankreich ein weit verbreitetes und erfolgreiches Modell der Immobilienverrentung.

Für wen ist das Wohnrecht &
die Leibrente sinnvoll?

Im besten Fall bietet die Leibrente im Alter Planungssicherheit und eine ausreichende Altersvorsorge, ohne dass der Verkäufer die Immobilie dafür verlassen muss.

Ob dieses Modell der Immobilienverrentung für Sie interessant wäre, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf einige Faktoren an, die individuell bei jeder Immobilie neu berücksichtigt werden müssen.

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Häufige Fragen zum Thema:
Wohnrecht & Leibrente

Zunächst ist zu betonen, dass bei einer Leibrente zwei wesentliche Rechte eine Rolle spielen: das Wohnrecht und die sogenannte Reallast.

Das Wohnrecht, das als beschränkt persönliche Dienstbarkeit definiert wird, findet seinen Eintrag im Grundbuch. Es ist von großer Bedeutung, dass dieses Recht an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen wird, um auch im Falle einer Insolvenz des Käufers Schutz zu bieten.

Die Absicherung der Leibrente erfolgt ebenfalls durch einen Eintrag im Grundbuch, jedoch in Form einer Reallast. Dabei handelt es sich um eine regelmäßige Leistung, die zu Gunsten des Empfängers der Leibrente festgelegt wird.

Für die Berechnung des Wohnrechts spielen Faktoren wie die Lebenserwartung, der Immobilienwert und der daraus resultierende Jahresmietwert eine entscheidende Rolle.

Zur Ermittlung des Wohnrechtswertes wird folgende Formel angewendet:

Wert des Wohnrechts = Jahresmiete x Kapitalwertfaktor

Diese Berechnungsmethode findet insbesondere bei den Steuerbehörden Anwendung, die hierfür auf die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes zurückgreifen. Im Unterschied dazu ziehen private Anbieter und institutionelle Investoren zusätzliche Aspekte in ihre Berechnungen ein, wie beispielsweise eine Instandhaltungspauschale und die Kapitalverzinsung.

Es ist wichtig zu beachten, dass mit der Verkürzung des Zeitraums, in dem das Wohnrecht ausgeübt wird, der Abzug vom Verkehrswert sinkt und die Höhe der Leibrente steigt.

In der Regel wird ein Wohnrecht für die Lebenszeit der berechtigten Person eingetragen. Das bedeutet, es bleibt bestehen, solange die Person, der dieses Recht gewährt wurde, lebt. Es gibt auch Ausnahmen in denen die berechtigte Person ein begrenztes Wohnrecht wünschen, zum Beispiel für 10 oder 15 Jahre.

Dieses dauerhafte Wohnrecht sichert der berechtigten Person das Recht zu, in der betreffenden Immobilie zu wohnen, ohne dass sie dafür Miete zahlen muss oder aus der Immobilie ausziehen muss, solange sie lebt. Nach dem Ableben der berechtigten Person erlischt das Wohnrecht automatisch, und die Immobilie kann frei verfügt werden.

Mit dem Tod des Berechtigten erlischt das Wohnrecht und die Immobilie ist für den Eigentümer frei zu bewirtschaften oder ggf. zu verkaufen.

Sollte der Inhaber des Wohnrechts innerhalb von 5 Jahren, nach Beginn der Leibrente, versterben, bieten einige Anbieter die Möglichkeit, dass den Hinterbliebenen der Gegenwert der Leibrente für die noch bestehende Restzeit, von den 5 Jahren, ausgezahlt wird. Das kann in Form einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Zahlung erfolgen.

Dieser Zeitraum kann unter Umständen auch auf 10 Jahre erweitert werden.

Das Nießbrauchrecht und das Wohnrecht weisen mehrere Gemeinsamkeiten auf. Beide Rechte werden im Grundbuch verzeichnet, was zu einer Belastung des betreffenden Grundstücks führt. Sie können weder vererbt noch verkauft werden und bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel der Immobilie bestehen.

Im Unterschied zum Wohnrecht ermöglicht das Nießbrauchrecht jedoch die Vermietung der Immobilie. Zudem obliegt es in der Regel dem Inhaber des Nießbrauchrechts, nahezu sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen zu tragen, einschließlich der außergewöhnlichen Instandhaltungen.

Die Leibrente stellt eine besondere Form des Immobilienverkaufs dar, die es dem Verkäufer ermöglicht, weiterhin in seinem Zuhause zu leben. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Kaufvertrag wird bei der Leibrente üblicherweise ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart, sodass der Verkäufer in seiner gewohnten Umgebung verbleiben kann.

Beim Verkauf der Immobilie, die in der Regel vom Verkäufer selbst bewohnt wird, erfolgt die Bezahlung des Kaufpreises zumeist in monatlichen Raten an den Käufer. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Leibrente vierteljährlich zu entrichten, wobei die genauen Zahlungsmodalitäten zwischen dem Verkäufer und dem neuen Eigentümer der Immobilie vereinbart werden.

Darüber hinaus kann eine Anzahlung geleistet werden, gefolgt von regelmäßigen Zahlungen der Leibrente, was den Vertragsparteien zusätzliche Flexibilität bietet.

Die Leibrente einer Immobilie wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Das bedeutet, Sie erhalten jeden Monat einen festgelegten Betrag, der aus dem Wert Ihrer Immobilie generiert wird. Diese regelmäßigen Zahlungen erfolgen über die gesamte Dauer Ihres vereinbarten Wohnrechts oder bis zu Ihrem Lebensende.

Heutzutage entscheiden sich allerdings über 90% der Eigentümer für eine einmalige Auszahlung, um sich gegen die Inflation und einem möglichen Zahlungsausfalls des Käufers abzusichern.

Bei einem Wohnrecht trägt üblicherweise der Berechtigte, also die Person, der das Wohnrecht eingeräumt wurde, die Kosten für laufende Instandhaltungen und kleinere Reparaturen innerhalb der genutzten Räumlichkeiten. Dies beinhaltet üblicherweise Reparaturen, die aufgrund des täglichen Gebrauchs notwendig werden, sowie Maßnahmen zur Erhaltung des gegenwärtigen Zustands der Wohnung oder des Hauses.

Großreparaturen und Instandsetzungen, die die Substanz oder den Wert der Immobilie betreffen, wie beispielsweise das Dach, die Fassade, Fenster oder zentrale Heizungssysteme, fallen hingegen oft in die Verantwortung des Eigentümers der Immobilie. Es ist jedoch wichtig zu erwähnen, dass die genaue Aufteilung der Kosten für Instandhaltungen und Reparaturen vertraglich geregelt sein sollte, um Unklarheiten und mögliche Konflikte zwischen den Parteien zu vermeiden.

In den meisten Fällen wird vertraglich vereinbart, dass das Wohnrecht bei einem dauerhaften Wohnortwechsel erlischt, sodass der Eigentümer über die Immobilie verfügen kann.

Es gilt, zwei wesentliche Aspekte zu differenzieren.

Erstens bleibt das Wohnrecht auch im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder des Anbieters der Leibrente unangetastet, sofern es im Grundbuch an erster Stelle abgesichert ist.

Zweitens ist die Leibrente durch eine Eintragung als Reallast im Grundbuch gesichert. Bei Zahlungsunfähigkeit ruht jedoch zunächst die Zahlung. Anstelle der Reallast tritt ein Anspruch auf einen Teil des Versteigerungserlöses. Häufig kommt es jedoch vor, dass die Reallast, und damit die Leibrente, bei der Verteilung des Erlöses ganz oder teilweise entfällt.

Im Idealfall ermöglicht der Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht dem älteren Verkäufer, seine Altersvorsorge zu planen und bietet zudem ein zusätzliches finanzielles Polster für den Ruhestand. Dadurch können die eigenen Lebenshaltungskosten problemlos gedeckt und der Lebensabend entspannt genossen werden.

Ob ein Verkauf mit Wohnrecht in Form für Sie die beste Lösung darstellt und Ihren Bedürfnissen gerecht wird, kann gemeinsam mit uns erarbeitet werden.
Ihre persönliche Situation und Sie selbst weisen uns dabei den Weg.

Für die monatliche Leibrente können Steuern anfallen. Hier ist aber zu erwähnen, dass nur der Ertragsanteil der Leibrente steuerpflichtig ist. Er ist abhängig vom Lebensalter, bei Abschluss des Vertrages oder der vereinbarten Laufzeit bei der abgekürzten Leibrente.

Beispiel Besteuerung lebenslange Leibrente

Bei 70-Jährigen beträgt der Ertragsanteil 15 Prozent. In Folge heißt das, dass nur 15 Prozent der Rentenzahlung „steuerpflichtiges Einkommen“ sind. Bei einem 80-Jährigen liegt dieser Anteil nur noch bei 8 Prozent.

Herr Mustermann ist 70 Jahre alt und seine Leibrente beläuft sich auf 1.000 €. Aufgrund seines Alters sind nur 15 % seiner Leibrente der steuerpflichtig Ertragsanteil. Somit müsste Herr Mustermann nur 150 € an Steuern zahlen.

Aufgrund der steuerlichen Freibeträge, kann unter Umständen der steuerpflichtige Ertragsanteil, der Leibrente, ohne weitere Einkünfte, oft steuerfrei sein.

Wie hoch die Steuerlast für den Einzelnen ausfällt, hängt immer von der persönlichen steuerlichen Situation ab.

Hierzu raten wir die Beratung eines Steuerberaters aufzusuchen, der die persönliche Situation steuerlich einschätzen, sowie konkrete Auskünfte, erteilen kann.

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