Immobilien-Teilverkauf

Als Experte für Verrentungsmodelle stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Immobilien-Teilverkauf zur Verfügung.

Die vier elementaren Vorteile des Immobilien-Teilverkaufs:

  • Der Teilverkäufer partizipiert vom weiteren Wertzuwachs der Immobilie
  • Notarielle Beurkundung des Vertrages und Grundbucheintrag des Nießbrauchs
  • Wohnen im Haus und Vermieten weiter möglich

  • Vorkaufsrecht für Erben und die Möglichkeit, den verkauften Teil wieder zurückzukaufen

Die vier elementaren Vorteile des Immobilien-Teilverkaufs:

  • Der Teilverkäufer partizipiert vom weiteren Wertzuwachs der Immobilie
  • Notarielle Beurkundung des Vertrages und Grundbucheintrag des Nießbrauchs
  • Wohnen und Vermieten möglich
  • Vorkaufsrecht für Erben und die Möglichkeit, den verkauften Teil wieder zurückzukaufen

Wir begleiten Sie in fünf Schritten

1. Kostenloses Beratungsgespräch

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Situation unverbindlich und kostenlos.

2. Experten-Analyse

Sie erhalten eine kompetente Einschätzung Ihres Immobilienwertes und der möglichen Immobilienrente von einem Experten mit mind. 10 Jahre Erfahrung.

3. Gutachten

Als Basis für einen korrekten Verkaufspreis und ein verbindliches Angebot wird eine Wertermittlung erstellt.

4. Kaufangebot

Sie entscheiden über das Angebot des Verrentungspartners und nehmen das Angebot beim Notartermin an.

5. Auszahlung

Ihre Auszahlung kommt umgehend auf Ihr Konto und Sie können Ihren Traum leben. Genießen Sie ab jetzt Ihre schöne Zeit!

Berechnen Sie jetzt den Wert Ihrer Immobilie beim Teilverkauf

Teilkaufrechner

Hausvisualisierung

61%

In Ihrem Besitz verbleibend

39%

Anteil, den Sie verkaufen

Resultat Vollverkauf

Zu erwartender Verkaufspreis, angenommene 2 % Wertsteigerung pro Jahr.

Immobilienwert in Jahren
548.547
Ihr Anteil von (80.56%) am Verkauf:
334.614
Durchführungsentgelt - Verkaufsprovision:
-17.827
Finale Auszahlung an Sie:
316.787

Zusammenfassung Ihrer Auszahlungen

175.000

Wunschauszahlung Heute

316.787

Finale Auszahlung Vollverkauf

439.466

Insgesamt erhalten

Die Berechnungen und Ergebnisse des Teilkauf-Rechners dienen der exemplarischen Berechnung eines Teilverkaufs. Verbindliche Berechnungen und Angebote etwaiger Teilkauf-Anbieter können hiervon abweichen.

„Der Teilverkauf ermöglicht unseren Eigentümern Liquiditätslücken zu schließen und dabei trotzdem noch (Teil-)Eigentümer zu bleiben“

Maurice Corbeck

Gründer und Geschäftsführer von Immverde

Wissenswertes zum Immobilien-Teilverkauf

Die Bezeichnung „Immobilien-Teilverkauf“ gibt schon den Hinweis, dass hier nicht die ganze Immobilie verkauft wird, sondern nur ein Teil vom Haus.

Allerdings ist das kein physischer Verkauf, bei dem zum Beispiel ein Teil des Hauses den Eigentümer wechseln würde und man auf eine Etage oder zwei Zimmer verzichten müsste. Sie würden lediglich einen prozentualen Anteil der eigenen Immobilie verkaufen.

Der zu verkaufende Anteil entspricht üblicherweise dem persönlichen finanziellen Bedarf. Der oder die Eigentümer legen fest, welche Summe beziehungsweise finanziellen Mittel benötigt werden, und geben damit die Richtung vor, wie groß der Teil ist, der von der eigenen Immobilie verkauft werden soll.

Im Falle eines Immobilien-Teilverkaufs wohnt man weiterhin im Haus und kann dieses vollumfänglich nutzen.

Um den Teilverkauf an einem kurzen Beispiel näherzubringen:

Ihre Immobilie ist beispielsweise 600.000 € wert und Sie benötigen 300.000 €. Das heißt, Sie verkaufen nur 50 % Ihres Eigenheims. Die Besitzverhältnisse werden klar im Grundbuch geregelt und Ihnen wird zur weiteren Nutzung der verkauften 50 % ein Nießbrauchrecht im Grundbuch zugesichert. Für das Nießbrauchrecht und die ausgezahlte Summe bezahlen Sie dann monatlich ein vorher definiertes und vereinbartes Nutzungsentgelt.

Der Verkäufer erhält das Geld der Verkaufssumme direkt nach Vertragsabschluss in Form einer Einmalzahlung.

Für wen ist der
Teilverkauf sinnvoll?

Je nach familiärer oder finanzieller Situation kann ein Immobilien-Teilverkauf eine sinnvolle Lösung sein, um eine aktuelle Kosten-Last zu senken. Außerdem kann der Teilverkauf später noch zu einem Vollverkauf führen, beispielsweise um im Alter die Rente aufzustocken.

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Häufige Fragen zum Thema:
Teilverkauf

Beim Teilverkauf der Immobilie handelt es sich zwar um einen Verkauf, aber der Begriff Teilverkauf gibt auch schon den Hinweis, dass hier nicht das ganze Objekt verkauft wird, sondern nur ein Teil beziehungsweise prozentualer Anteil der Immobilie.

Der oder die Eigentümer legen fest welche Summe beziehungsweise finanziellen Mittel benötigt werden und geben damit auch schon die Richtung vor, wie groß der Teil sein wird, der von der eigenen Immobilie verkauft wird.

Die Obergrenze bei einem Teilverkauf sind 50% und die Untergrenze bildet bei fast jedem Anbieter eine Auszahlung in Höhe von 100.000 €. Wenn eine Immobilie zum Beispiel 500.000 € wert ist, werden hier mind. 20% verkauft, da diese 20% wiederum der Minimumauszahlung von 100.000 € entspricht.

Das Nutzungsentgelt muss der Teileigentümer, der zuvor noch Alleineigentümer war, für den verbliebenen Teil seiner Immobilie entrichten. Er kann diesen Teil, durch den vereinbarten Nießbrauch, weiterhin voll und ganz nutzen. Um diesen Vorteil zu genießen zahlt der Teileigentümer zukünftig ein monatlich vereinbartes
Nutzungsentgelt.

Höhe des Nutzungsentgelt

Das Nutzungsentgelt orientiert sich an dem zuvor ausgezahlten Kapitalbedarf. Die meisten Teilkauf-Anbieter berechnen an Kosten ca. 3 % des Kapitalbedarfs pro Jahr.

Beispielberechnung Nutzungsentgelt

Frau und Herr Mustermann besitzen ein Haus im Wert von 600.000 €. Das Ehepaar hat einen Kapitalbedarf von 300.000 €, also 50 % des Hauses.

Hierfür möchte der Teilkäufer von nun an ca. 3 % im Jahr als Nutzungsentgelt. Somit wären das 9.000 € im Jahr beziehungsweise 750 € im Monat.

erwerben, zu vorher bestimmten Konditionen. Die Basis für den Rückkauf bildet ein aktuelles Immobiliengutachten, zur
Wertermittlung der festzusetzenden Kosten.
Der Teilkäufer versteht sich allgemein als stiller Teilhaber. Sie selbst bewohnen und vermieten Ihre Immobilie weiterhin. Hierdurch wird die Rolle eines alleinigen Eigentümers eingenommen, wodurch Ihre Entscheidungsgewalt zu 100% bei Ihnen liegt. So entsteht die Pflicht, sich um die Instandhaltung und Renovierung zu kümmern.
Teilverkaufte Immobilien können vermietet werden. Hierbei muss von den Mieteinnahmen allerdings das vereinbarte monatliche Entgelt an den Teilkäufer in Abzug gebracht werden.
Je nachdem, was vertraglich gewünscht wird, ist auch die Nutzungsüberlassung bis zum Tod möglich.
Die Änderung der Eigentumsverhältnisse wird im Grundbuch, in der Abteilung I, aufgenommen. Aus dem Alleineigentümer wird nun ein Teil-Eigentümer und der Teilkäufer ist der andere Teil-Eigentümer.

Im Konkreten werden die Miteigentumsanteile im Grundbuch festgehalten. Diese Miteigentumsanteile entsprechen dem Wert der Auszahlung.

Der Verkauf der Immobilie ist das Ziel des Teilverkauf, sodass Sie Ihre Immobilie am Ende der gewünschten Nutzung vollständig verkaufen können, der sogenannte Vollverkauf.

Der Teilkäufer organisiert und führt den Verkauf durch. Für den Verkauf fällt üblicherweise eine Verkaufsprovision an.

Ein Teilverkauf ist dann möglich, wenn die bestehende Restschuld nicht mehr beträgt als 50% des Wertes der Immobilie.

Beispiel Teilverkauf mit beliehener Immobilie

Möglicher Teilverkauf

Herr Mustermann hat eine Restschuld bei der Bank von 100.000 €. Sein Haus hat einen Wert von 400.000 €. Herr Mustermann müsste in diesem Beispiel nur 25% seines Hauses verkaufen, um die 100.000 € Restschuld abzulösen. Zugleich bleibt er damit unter der 50%-Grenze.

Nicht möglicher Teilverkauf

Herr Mustermann hat eine Restschuld bei der Bank von 300.000 €. Sein Haus hat einen Wert von 400.000 €. Herr Mustermann müsste in diesem Beispiel 75% seines Hauses verkaufen, um die Kosten von 300.000 € Restschuld abzulösen. Damit überschreitet er die 50% Grenze.

Herr Mustermann könnte sich allerdings auf die 50% und damit 200.000 € begrenzen. Die restlichen 100.000 € könnte Herr Mustermann über alternative Finanzierungsquellen beziehen, beispielsweise durch einen Kredit oder ähnliche Möglichkeiten.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Hierfür sollte man sich diverse Fragen stellen hinsichtlich dem persönlichen Liquiditätsbedarf, Lebenssituation, Erben, Gesundheitszustand (Alter) etc.

Ob der Teilverkauf, als Immobilien-Rente, für Sie am besten geeignet ist und ihren Bedürfnissen entspricht, kann die Immverde mit Ihnen gemeinsam erarbeiten. Sie selbst und Ihre persönliche Situation geben uns gemeinsam die Richtung vor.

Durch das vereinbarte Nießbrauchrecht ist man geschützt. Als Nießbraucher muss man einem möglichen Verkauf der Immobilie zustimmen.

Der bereits verkaufte Anteil bekommt damit einen neuen Miteigentümer. Dieser neue Eigentümer muss sich jedoch an die gleichen vertraglichen Gegebenheiten halten, wie der vorherige Teilkäufer.

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