Immobilien-Teilverkauf

Als Experte für Verrentungsmodelle stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um den Immobilien-Teilverkauf zur Verfügung.

Die vier elementaren Vorteile des Immobilien-Teilverkaufs:

  • Der Teilverkäufer partizipiert vom weiteren Wertzuwachs der Immobilie
  • Notarielle Beurkundung des Vertrages und Grundbucheintrag des Nießbrauchs
  • Wohnen und Vermieten möglich
  • Vorkaufsrecht für Erben und die Möglichkeit, den verkauften Teil wieder zurückzukaufen

Die vier elementaren Vorteile des Immobilien-Teilverkaufs:

  • Der Teilverkäufer partizipiert vom weiteren Wertzuwachs der Immobilie
  • Notarielle Beurkundung des Vertrages und Grundbucheintrag des Nießbrauchs
  • Wohnen und Vermieten möglich
  • Vorkaufsrecht für Erben und die Möglichkeit, den verkauften Teil wieder zurückzukaufen

Wir begleiten Sie.
5 einfache Schritte der Immobilienverrentung

1. Beratungsgespräch

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Situation und finden gemeinsam heraus, welches Modell der Immobilienverrentung zu Ihren Bedürfnissen passt.

2. Analyse

Nachdem Sie sich für Ihre Immobilienverrentung entschieden haben, bekommen Sie schon eine erste Einschätzung Ihres Immobilienwertes und der möglichen Immobilienrente.

3. Gutachten

Als Basis für einen korrekten Verkaufspreis und ein verbindliches Angebot wird eine Wertermittlung erstellt. So soll die erste Analyse fachlich und sachlich fundiert werden.

4. Kaufangebot & Annahme

Sie entscheiden über das verbindliche Angebot des zukünftigen Verrentungspartners und nehmen das entsprechende Angebot an. Der Kaufvertrag kann nun vorbereitet werden.

5. Notartermin & Auszahlung

Als letzter Schritt erfolgt der gemeinsame Notartermin. Hier wird der vorher verhandelte Kaufvertrag unterzeichnet, sodass Ihre Auszahlung in die Wege geleitet werden kann.

Berechnen Sie jetzt den Wert Ihrer Immobilie beim Teilverkauf

Teilkaufrechner

Hausvisualisierung

61%

In Ihrem Besitz verbleibend

39%

Anteil, den Sie verkaufen

Resultat Vollverkauf

Zu erwartender Verkaufspreis, angenommene 2 % Wertsteigerung pro Jahr.

Immobilienwert in Jahren
548.547
Ihr Anteil von (80.56%) am Verkauf:
334.614
Durchführungsentgelt - Verkaufsprovision:
-17.827
Finale Auszahlung an Sie:
316.787

Zusammenfassung Ihrer Auszahlungen

175.000

Wunschauszahlung Heute

316.787

Finale Auszahlung Vollverkauf

439.466

Insgesamt erhalten

Die Berechnungen und Ergebnisse des Teilkaufrechners dienen der exemplarischen Berechnung eines Teilverkaufs. Verbindliche Berechnungen und Angebote etwaiger Teilkauf-Anbieter können hiervon abweichen.

„Der Teilverkauf ermöglicht unseren Eigentümern Liquiditätslücken zu schließen und dabei trotzdem noch (Teil-)Eigentümer zu bleiben“

Maurice Corbeck

Gründer und Geschäftsführer von Immverde

Wissenswertes zum Immobilien-Teilverkauf

Die Bezeichnung „Immobilien-Teilverkauf“ gibt einem schon den Hinweis, dass hier nicht die ganze Immobilie verkauft wird, sondern nur ein Teil.

Allerdings ist das kein physischer Verkauf, bei dem zum Beispiel ein Teil des Hauses den Eigentümer wechseln würde und man auf eine Etage oder zwei Zimmer verzichten müsste. Es wird vielmehr ein prozentualer Anteil der eigenen Immobilie verkauft.

Der zu verkaufende Anteil entspricht üblicherweise dem persönlichen finanziellen Bedarf. Der oder die Eigentümer legen fest, welche Summe beziehungsweise finanziellen Mittel benötigt werden, und geben damit die Richtung vor, wie groß der Teil ist, der von der eigenen Immobilie verkauft werden soll.

Im Falle eines Immobilien-Teilverkaufs wohnt man weiterhin in seinem Zuhause und kann dieses vollumfänglich nutzen.

Um den Teilverkauf an einem kurzen Beispiel näherzubringen:

Ihre Immobilie ist beispielsweise 600.000 € wert und Sie benötigen 300.000 €. So wird Ihr Eigenheim dann zu 50 % teilverkauft. Die Besitzverhältnisse werden klar im Grundbuch geregelt und Ihnen wird zur weiteren Nutzung der verkauften 50 % ein Nießbrauchrecht im Grundbuch zugesichert. Für das Nießbrauchrecht und die ausgezahlte Summe bezahlen Sie dann monatlich ein vorher definiertes und vereinbartes Nutzungsentgelt.

Der Verkäufer erhält die Verkaufssumme direkt nach Vertragsabschluss in Form einer Einmalzahlung.

Für wen ist der
Teilverkauf sinnvoll?

Je nach familiärer oder finanzieller Situation macht ein Immobilien-Teilverkauf für Eigentümer Sinn, die vom zu erwartenden Wertzuwachs der Immobilie profitieren möchten und den Vollverkauf zu einem späteren Zeitpunkt im Leben planen.

Fordern Sie jetzt ihre Infobroschüre an!

Fordern Sie jetzt ihre Infobroschüre an!

,,Verbringen Sie absofort ihren Ruhestand in finanzieller Unabhängigkeit im Eigenheim.”

Es versteht sich von selbst, dass man die eigene Immobilie auch im Alter nicht einfach verkaufen möchte. Die Immverde stellt Ihnen mit Kompetenz und Fachwissen die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienverrentung vor.

Häufige Fragen zum Thema:
Teilverkauf

Beim Teilverkauf der Immobilie handelt es sich zwar um einen Verkauf, aber der Begriff Teilverkauf gibt auch schon den Hinweis, dass hier nicht das ganze Objekt verkauft wird, sondern nur ein Teil beziehungsweise prozentualer Anteil der Immobilie.

Der oder die Eigentümer legen fest welche Summe beziehungsweise finanzielle Mittel benötigt werden und geben damit auch schon die Richtung vor, wie groß der Teil sein wird, der von der eigenen Immobilie verkauft wird.

Die Obergrenze des Teilverkauf sind 50% und die Untergrenze bildet bei den meisten Anbietern eine Auszahlung in Höhe von 100.000 €. Wenn eine Immobilie zum Beispiel 500.000 € wert ist, werden hier mind. 20% verkauft, da diese 20% wiederum der Minimumauszahlung von 100.000 € entspricht.
Das Nutzungsentgelt muss der Teileigetümer, der zuvor noch Alleineigentümer war, für den Teil seiner Immobilie entrichten. Er kann diesen Teil, durch den vereinbarten Nießbrauch, weiterhin voll und ganz nutzen. Um diesen Vorteil zu genießen zahlt der Teileigentümer zukünftig ein monatlich vereinbartes
Nutzungsentgelt.

Höhe des Nutzungsentgelt

Das Nutzungsentgelt orientiert an dem zuvor ausgezahlten Kapitalbedarf. Die meisten Teilkaufanbieter berechnen ca. 3% pro Jahr des Kapitalbedarfs.

Beispielberechnung Nutzungsentgelt

Frau und Herr Mustermann besitzen ein Haus im Wert von 600.000 €. Das Ehepaar hat einen Kapitalbedarf von 300.000 €, also 50% des Hauses.

Hierfür möchte der Teilkäufer von nun an ca. 3% im Jahr als Nutzungsentgelt. Somit wären das 9.000 € im Jahr beziehungsweise 750 € im Monat.

Teilkäufer bieten die Möglichkeit an, den verkauften Anteil zurück zu erwerben, zu vorher bestimmten Konditionen. Die Basis für den Rückkauf bildet ein aktuelles Immobiliengutachten, zur
Wertermittlung.
Der Teilkäufer versteht sich allgemein als stiller Teilhaber. Sie bewohnen und vermieten Ihre Immobilie. Hierdurch wird die Rolle eines alleinigen Eigentümers eingenommen, wodurch Ihre Entscheidungsgewalt zu 100% bei Ihnen liegt. So entsteht die Pflicht, sich um die Instandhaltung und Renovierung zu kümmern.
Die teilverkaufte Immobilie kann vermietet werden. Hierbei muss von den Mieteinnahmen allerdings das vereinbarte monatliche Entgelt an den Teilkäufer in Abzug gebracht werden.
Je nachdem, was vertraglich gewünscht wird, ist auch die Nutzungsüberlassung bis zum Tod möglich.
Die Änderung der Eigentumsverhältnisse wird im Grundbuch, in der Abteilung I, aufgenommen. Aus dem Alleineigentümer wird nun ein Teil-Eigentümer und der Teilkäufer ist Teil-Eigentümer.

Im Konkreten werden Miteigentumsanteile im Grundbuch festgehalten. Diese Miteigentumsanteile entsprechen dem Wert der Auszahlung.

Der Verkauf der Immobilie ist das Ziel des Teilverkauf, sodass am Ende der gewünschten Nutzung der Vollverkauf vollzogen wird.

Der Teilkäufer organisiert und führt den Verkauf durch. Für den Verkauf fällt üblicherweise eine Verkaufsprovision an.

Ein Teilverkauf ist dann möglich und macht dann Sinn, wenn 50% des Wertes der Immobilie, die noch bestehende Restschuld übersteigt.

Beispiel Teilverkauf mit beliehener Immobilie

Möglicher-Teilverkauf

Herr Mustermann hat eine Restschuld bei der Bank von 100.000 €. Sein Haus hat einen Wert von 400.000 €. Herr Mustermann müsste in diesem Beispiel nur 25% seines Hauses verkaufen, um die 100.000 Restschuld abzulösen. Zugleich bleibt er damit unter der 50%-Grenze.

Nicht möglicher Teilverkauf

Herr Mustermann hat eine Restschuld bei der Bank von 300.000 €. Sein Haus hat einen Wert von 400.000 €. Herr Mustermann müsste in diesem Beispiel 75% seines Hauses verkaufen um die 300.000 € Restschuld abzulösen. Damit überschreitet er die 50% Grenze.

Herr Mustermann könnte sichallerdings auf die 50% und damit 200.000 € begrenzen. Die restlichen 100.000 € könnte Herr Mustermann über alternative Finanzierungsquellen beziehen.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Hierfür sollte man sich diverse Fragen stellen hinsichtlich dem persönlichen Liquidtitätsbedarf, Lebenssituation, Erben, Gesundheitszustand etc.

Ob der Teilverkauf, als Immobilienrente, für Sie am besten geeignet ist und ihren Bedürfnissen entspricht, kann die Immverde mit Ihnen gemeinsam erarbeiten. Sie selbst und Ihre persönliche Situation geben uns gemeinsam die Richtung vor.

Durch das vereinbarte Nießbrauchrecht ist man geschützt. Als Nießbraucher muss man einem möglichen Verkauf der Immobilie zustimmen.

Der bereits verkaufte Anteil bekommt damit einen neuen Miteigentümer. Dieser neue Eigentümer muss sich jedoch an die gleichen vertraglichen Gegebenheiten halten, wie der vorherige Teilkäufer.

Jetzt Rückruf anfordern!

Fordern Sie ganz unverbindlich und kostenfrei einen Rückruf an.