Die Sicherheiten

Die Immobilienverrentung ermöglicht es einem, trotz des Verkaufs der eigenen Immobilie in dieser wohnen zu bleiben. Genau dieser Aspekt ist einer der Beweggründe, sich für eine Immobilienverrentung zu entscheiden. Es ist sehr wichtig den weiteren Verbleib im eigenen Zuhause rechtlich und vertraglich abzusichern. Hier stehen Ihnen mehrere Instrumente bzw. Rechte zur Verfügung, um die nötige Absicherung zu schaffen. Man soll sich guten Gewissens für die Immobilienverrentung entscheiden können.

Hier zu erwähnen sind die beiden Rechte Nießbrauch und Wohnrecht.

Unabhängig vom Durchführungsweg der Immobilienverrentung sollten Kunden darauf achten, dass die oben genannten Rechte, der Nießbrauch oder das Wohnrecht, an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert sind. Erfolgt die Absicherung im zweiten Rang, sollte unbedingt eine zusätzliche Sicherungszweckerklärung vereinbart werden. Sowohl das Wohnrecht als auch der Nießbrauch werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Selbst im Falle einer Insolvenz des Käufers oder bei einem Eigentümerwechsel bleiben diese Rechte unberührt und der weitere Verbleib im Eigenheim ist sichergestellt.

Eine Ausnahme bei der Immobilienrente bildet der Verkauf mit Rückanmietung. Hier stellt ein notariell beurkundeter Mietvertrag die zukünftigen Wohnverhältnisse fest. Bei einem Verkauf mit Rückanmietung werden keine Rechte im Grundbuch eingetragen.