Die vier elementaren Vorteile des Verkaufs mit Nießbrauch:
Die vier elementaren Vorteile des Verkaufs mit Nießbrauch:
Wir begleiten Sie in vier Schritten

1. Kostenlose Beratung mit Experten-Analyse
Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Immobilie, Ihren Kapitalbedarf und Ihre Wohnwünsche. Wir zeigen Ihnen, welche Finanzierungs- oder Verkaufslösungen grundsätzlich infrage kommen.

2. Gutachten & Wertermittlung
Wir prüfen die relevanten Unterlagen und die Grundlage der Immobilienbewertung. Ob zusätzlich ein Gutachten erforderlich ist, hängt von der gewählten Lösung ab.

3. Angebote vergleichen
Sie vergleichen Auszahlung, laufende Kosten und Vertragsbedingungen. Nach Ihrer Entscheidung folgen die erforderlichen Verträge und bei einem Verkauf die notarielle Beurkundung.

4. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt, sobald die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Wir erläutern Ihnen den Ablauf und welche Schritte dafür noch erforderlich sind.
Bereits über 943 Beratungen durchgeführt.
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Nießbrauch: 0€
* Bitte tragen Sie hier die monatliche Nettokaltmiete ein, die man für eine vergleichbare Immobilie Ihrer Art bezahlen würde.
** Bitte tragen Sie hier das Alter und Geschlecht der jüngeren Person ein, wenn das Recht für beide Ehepartner / Lebensgefährten gelten soll
Die dargestellte Rechnung ist exemplarisch.Als Basis der Berechnungen gilt§ 14 Absatz 1 Satz 4 BewG Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2021 und Bewertungsgesetz(BewG) Anlage 9 a(zu§ 13) Kapitalwert einer wiederkehrenden, zeitlich beschränkten Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro

,,Nach meinem Verständnis von Transparenz und Fairness gegenüber unseren Kunden ist es eine Selbstverständlichkeit, dass bei einem erfolgreichen Verkauf mit Nießbrauch nur eine Provision auf den Verkaufspreis anfällt und NICHT auf den berechneten Marktwert der Immobilie.“
Maurice Corbeck
Gründer und Geschäftsführer von Immverde
Wissenswertes zum Verkauf mit Nießbrauch
Bei einem Verkauf der eigenen Immobilie mit einem Nießbrauchrecht spricht man in den meisten Fällen vom Vorbehaltsnießbrauch. Das bedeutet, dass der Eigentümer der Immobilie wechselt. Der bisherige Eigentümer erhält im Gegenzug ein umfassendes Nutzungsrecht. Somit wird es einem ermöglicht, die eigene Immobilie trotz Verkauf weiter mietfrei zu bewohnen beziehungsweise zu nutzen.
Das Nießbrauchrecht kann nicht veräußert oder vererbt werden und besteht auch bei einem Wechsel oder Tod des neuen Eigentümers der Immobilie fort.
Der Nießbrauch wird zudem als lebenslanges Wohnrecht oder für einen bestimmten Zeitraum notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Das umfassende Nutzungsrecht erlaubt es unseren Kunden, nicht nur wie gewohnt in der Immobilie wohnen zu bleiben, sondern überdies in Zukunft an Dritte zu vermieten und hierdurch die eigenen Kosten durch regelmäßige Mieteinkünfte weiter zu decken.
Sollte etwa ein Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung nicht mehr zu vermeiden sein, kann die Immobilie vermietet werden, sodass von den Einkünften die Kosten der Pflegeeinrichtung finanziert werden können. Manche Eigentümer nutzen diese Art der Immobilienrente auch, um in wärmeren Gefilden ihren Ruhestand zu verbringen. Die regelmäßigen Mieteinnahmen können hier optimal genutzt werden.
Besonders hervorzuheben ist, dass der neue Eigentümer zwar im Grundbuch steht, aber der bisherige Besitzer der wirtschaftliche Eigentümer bleibt.
Diese Möglichkeit bieten Verrentungsmodelle mit einem Wohnrecht meistens nicht.
Der Kunde erhält den Verkaufserlös per Einmalzahlung und verfügt somit über die sofortige Liquidität. Der Verkaufspreis berechnet sich aus dem Verkehrswert abzüglich des Wertes des Nießbrauchrechts. Dieser Wert entspricht grob der zukünftigen Miete, auf die der Käufer verzichtet. Bei einem Verkauf mit Nießbrauch wohnt man mietfrei.

