Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht

Als Experte für Verrentungsmodelle stehen wir Ihnen bei allen Fragen rund um das Erbbaurecht zur Verfügung.

Die vier elementaren Vorteile des Erbbaurechts:

  • Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie

  • Garantiertes Rückkaufsrecht für Ihr Grundstück

  • Hohe Rechtssicherheit dank Erbbaurecht

  • Bis zu 100% Auszahlung des Grundstückswert

Woran Sie beim Erbbaurecht aber auch denken sollten:

  • Zahlung eines monatlichen Erbbauzinses

  • Abstimmung mit Erbbaurechtsgeber bei Verkauf der Immobilie

Wir begleiten Sie in fünf Schritten

1. Kostenloses Beratungsgespräch

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Situation unverbindlich und kostenlos.

2. Experten-Analyse

Sie erhalten eine kompetente Einschätzung Ihres Immobilienwertes und der möglichen Immobilienrente von einem Experten mit mind. 10 Jahre Erfahrung.

3. Gutachten & Wertermittlung

Als Basis für einen korrekten Verkaufspreis und ein verbindliches Angebot wird eine Wertermittlung und/oder Gutachten erstellt.

4. Kaufangebot

Sie entscheiden über das Angebot des Verrentungspartners und nehmen das Angebot beim Notartermin an.

5. Auszahlung

Ihre Auszahlung kommt umgehend auf Ihr Konto und Sie können Ihren Traum leben. Genießen Sie ab jetzt Ihre schöne Zeit!

„Der Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht eignet sich optimal für Kunden, die Eigentümer ihrer Immobilie bleiben möchten, oder für diejenigen, deren Immobilien einen Sanierungsstau aufweisen.“

Maurice Corbeck

Gründer und Geschäftsführer von Immverde

Wissenswertes zum Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht nämlich eine rechtliche Trennung von Boden und Gebäude: Sie verkaufen das Grundstück, bleiben aber weiterhin Eigentümer Ihres Hauses und können dort wie gewohnt wohnen bleiben oder es ganz nach Ihren Vorstellungen nutzen.

Diese Lösung bietet Ihnen gleich mehrere Vorteile. Zum einen können Sie durch den Verkauf des Grundstücks kurzfristig Kapital freisetzen, ohne Ihr Haus aufgeben zu müssen. Oft ist gerade dieser finanzielle Zugewinn eine wertvolle Unterstützung, wenn Sie beispielsweise für Ihr Alter vorsorgen, bestehende Verpflichtungen ablösen oder ein größeres Vorhaben realisieren möchten.

Zum anderen behalten Sie als Hausbesitzer die Möglichkeit, Ihr Haus ganz nach Ihrem Willen zu gestalten, zu vermieten oder an Angehörige weiterzugeben. Über die Laufzeit des Erbbaurechts hinweg zahlen Sie an den Investor einen vereinbarten Erbbauzins, bleiben jedoch in den eigenen vier Wänden unabhängig.

Mit dem Erbbaurecht bleibt Ihr Haus in Ihrem Besitz, während Sie das Grundstück an einen Investor verkaufen. So erhalten Sie sofort Kapital, zahlen dafür einen Erbbauzins und sichern sich durch die lange Laufzeit des Vertrags eine verlässliche Planung. Ihr Haus können Sie selbstverständlich weiter nutzen, vermieten, verkaufen oder vererben, ohne dass Sie ausziehen oder die gesamte Immobilie abgeben müssen.

Wir von Immverde Immobilienverrentung begleiten Sie gerne durch diesen Prozess und prüfen gemeinsam, ob ein Erbbaurecht für Ihr Grundstück infrage kommt. Dabei unterstützen wir Sie bei allen Vertragsfragen, stellen Kontakte zu seriösen Investoren her und sorgen für Transparenz. Wenn Sie mehr erfahren möchten, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen, Ihr Haus zu behalten und zugleich von den Vorteilen des Grundstücksverkaufs zu profitieren.

Für wen ist der Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht sinnvoll?

Wenn Sie langfristig Eigentümer Ihrer Immobilie bleiben möchten und gleichzeitig vor Sanierungsarbeiten stehen, könnte ein Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht für Sie eine ideale Lösung sein.

Häufige Fragen zum Thema:
Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht eine rechtliche Trennung von Grundstück und Gebäude. Es beschreibt das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Haus zu besitzen oder zu errichten – eine Praxis, die in Deutschland bereits seit Jahrhunderten besteht. Dank dieses Erbbaurechts kann der Hauseigentümer uneingeschränkt über seine Immobilie verfügen: Er darf sie verkaufen, vermieten, renovieren, erweitern, verschenken oder vererben, ohne zuvor eine gesonderte Zustimmung einholen zu müssen.

Ja, Grundstücke ab einem Wert von 100.000 € werden angekauft. Sollten Sie sich nicht sicher sein, welchen Wert Ihr Grundstück hat, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.

Die Höhe des Erbbauzinses liegt im Durchschnitt bei rund fünf Prozent des Grundstückswertes. Da er an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist, erfolgt in der Regel nach etwa drei bis fünf Jahren, ausgehend vom Verkaufs- beziehungsweise Beurkundungsjahr, eine Anpassung. Dadurch wird der Erbbauzins an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst und bleibt über den langen Zeitraum des Erbbaurechts weitgehend wertstabil. Die konkreten Konditionen und Zeitabstände werden vertraglich vereinbart und können im Einzelfall variieren.

Nach Ablauf von zehn Jahren ist ein Rückkauf des Erbbaurechts möglich. Zusätzlich kann je nach Wert und Lage des Grundstücks eine vollständig flexible Rückkaufvereinbarung getroffen werden – entweder ganz ohne feste Laufzeit oder mit einer kurzen Mindestlaufzeit. Dieses Modell eignet sich vor allem für Eigentümer, die kurzfristig Kapital benötigen.

Selbstverständlich können Sie Ihr Haus nach Belieben veräußern, vermieten, verschenken oder vererben. Durch das Erbbaurecht behalten Sie dabei die volle Entscheidungsfreiheit und bestimmen selbst, wann und zu welchem Preis Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.

Obwohl ein Erbbaurecht besteht, gehört das Haus weiterhin vollständig Ihnen. Somit profitieren Sie allein von jeder Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Alle Maßnahmen, die den Wert erhalten oder steigern, kommen ausschließlich Ihnen zugute.

Der Wert Ihres Grundstücks wird zunächst anhand der aktuellen Bodenrichtwerte in Kombination mit einem computergestützten Bewertungsverfahren ermittelt. Dabei werden das Baulastenverzeichnis sowie das Altlastenkataster geprüft, um mögliche Belastungen zu erfassen. Darüber hinaus fließen Aspekte des Erbbaurechts in die abschließende Bewertung ein, um ein umfassendes Ergebnis zu erzielen.

Sie und gegebenenfalls Ihr (Ehe-)Partner werden als Eigentümer des Hauses im Erbbaurechtsgrundbuch eingetragen. Außerdem wird ein Erbbauzins zugunsten des Erbbaurechts vermerkt. Im Grundbuch des Grundstücks wird ebenfalls der neue Eigentümer und somit Erbpachtgeber eingetragen.

Sie behalten selbstverständlich das alleinige Eigentum an Ihrer Immobilie, und das gleiche Recht geht auch an Ihre Erben über – zum Beispiel an Ihren Ehepartner. Das Erbbaurecht verleiht Dritten dabei keinerlei Mitspracherecht bei der Nutzung Ihres Eigentums.

Ein Teilverkauf ist dann möglich und macht dann Sinn, wenn 50% des Wertes der Immobilie, die noch bestehende Restschuld übersteigt.

Beispiel Teilverkauf mit beliehener Immobilie

Möglicher-Teilverkauf

Herr Mustermann hat eine Restschuld bei der Bank von 100.000 €. Sein Haus hat einen Wert von 400.000 €. Herr Mustermann müsste in diesem Beispiel nur 25% seines Hauses verkaufen, um die 100.000 Restschuld abzulösen. Zugleich bleibt er damit unter der 50%-Grenze.

Nicht möglicher Teilverkauf

Herr Mustermann hat eine Restschuld bei der Bank von 300.000 €. Sein Haus hat einen Wert von 400.000 €. Herr Mustermann müsste in diesem Beispiel 75% seines Hauses verkaufen um die 300.000 € Restschuld abzulösen. Damit überschreitet er die 50% Grenze.

Herr Mustermann könnte sichallerdings auf die 50% und damit 200.000 € begrenzen. Die restlichen 100.000 € könnte Herr Mustermann über alternative Finanzierungsquellen beziehen.

Auch wenn auf Ihrem Grundstück bereits eine Grundschuld eingetragen ist, lässt es sich grundsätzlich über ein Erbbaurecht veräußern. Dabei ist allerdings zu beachten, dass das Grundstück zum Zeitpunkt des Übergangs frei von Belastungen sein muss. Das bedeutet in der Regel, dass die Grundschuld im Rahmen der Erbbaurechtsbestellung abgelöst wird. In Ausnahmefällen kann sie jedoch ins Erbbaurechtsgrundbuch übertragen und somit auf Ihr Haus umgeschrieben werden.

Keine Sorge, Ihr Eigentum ist durch den Eintrag im Grundbuch rechtlich abgesichert. Der bestehende Erbbaurechtsvertrag bleibt auch in diesem Fall uneingeschränkt gültig.

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