Lasten und Beschränkungen

Im Grundbuch werden alle wichtigen Informationen in Bezug auf das Grundstück oder die Immobilie festgehalten. Dabei ist es übersichtlich strukturiert und in Abteilungen gegliedert.

Abteilung I – Eigentumsverhältnisse
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen
Abteilung III – Grundpfandrechte (z. B. Bankdarlehen, Hypotheken)

Unter Beschränkungen versteht man Einschränkungen, welche das Grundstück betreffen. Hier könnte der Eigentümer daran gehindert werden, das Grundstück weiter zu bebauen, oder im Gegensatz dazu gezwungen sein, es zu modernisieren. Dazu gehören zum Beispiel auch Vermerke auf Insolvenz und Sanierung.

Von Lasten spricht man, wenn es sich um privatrechtliche Verpflichtungen gegenüber Dritter handelt. Die dringlichen Lasten, die das Grundstück betreffen, werden ins Grundbuch eingetragen. Dazu gehören die Reallast, das Erbbaurecht, ein Vorkaufsrecht oder eine Grunddienstbarkeit.

Auch eine Immobilienverrentung führt dazu, dass eine Eintragung im Grundbuch unter Lasten und Beschränkungen stattfindet. Dies ist eine Absicherung für den Verkäufer und den zukünftigen Eigentümer.

Erfahren Sie mehr über die Lasten, die in Bezug auf die Immobilienverrentung auftreten. Als Beispiel haben wir hier weitere Informationen zum Nießbrauch oder Wohnrecht für Sie.