Rangeintragung und Rangfolge im Grundbuch

Sind in einem Grundbuch mehrere Rechte hinterlegt, gilt im Falle einer Zwangsversteigerung eine gesetzliche Rangfolge der Einträge. Bei der Verrentung von Immobilien ist dies eine wichtige Sicherheit für unsere Kunden.

Konkret bedeutet dies nämlich, dass für den unwahrscheinlichen Fall einer Zwangsversteigerung ein vorab vereinbartes Nießbrauchrecht davon unberührt bleibt. Als Empfänger dürfen Sie also weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen bleiben, selbst wenn sich aufgrund der Versteigerung der Besitzer ändern sollte.

Rangfolge der Grundbucheinträge im Detail

Die Rangfolge der Rechte wird durch das Datum der Eintragung bestimmt. Rechte mit einem früheren Datum haben somit Vorrang. Das ist wichtig, da im Falle einer Zwangsversteigerung die Erlöse der Rangfolge nach verteilt werden.

Hier ein Beispiel: Eine Bank vergibt ein Darlehen von 200.000 € an den Eigentümer eines Grundstücks. Da das Geld nicht ausreicht, wird ein zweites Darlehen einer weiteren Bank für dasselbe Grundstück ausgestellt von 50.000 €. Weil das Geld nicht zurückgezahlt werden kann, wird die Immobilie zwangsversteigert. Hier ergibt sich ein Betrag von 200.000 €. Die Bank, die zuerst Geld verliehen hat, wird auch zuerst bezahlt. Die zweite Bank erhält in diesem Fall kein Geld.

Das bedeutet, dass eine Bank ein Risiko eingeht, wenn sie einen niedrigeren Rang im Grundbuch einnimmt. Um das Risiko auszugleichen, verlangt eine Bank höhere Zinsen bei einem niedrigeren Rang.