Notar

Ein Notar gilt als unabhängiger und unparteiischer Rechtsberater und beaufsichtigt Vereinbarungen und Unterzeichnungen von Verträgen und Urkunden. Dabei handelt es sich um Rechtsgeschäfte in den Bereichen Grundstücks-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht.

Die Aufgabenbereiche von Notaren erstrecken sich über Beglaubigungen und Beurkundungen bis hin zur Hinterlegung von Geld und anderen Wertgegenständen oder Besitzen.

Ein Notar ist auch für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags einer Immobilie zuständig. Dabei beaufsichtigt er nicht nur die Unterzeichnung des Vertrags, sondern klärt auch über die Bedingungen, Pflichten und Konsequenzen auf.

Da für den Verkauf einer Immobilie eine notarielle Beurkundung notwendig ist, ist bei jedem unserer Modelle ein Notar involviert. Dieser kann von Ihnen frei gewählt werden. Dadurch schaffen wir einen unabhängigen und transparenten Prozess.