Reallast

Die Reallast ist eine Belastung des Grundstücks, die Einfluss auf den Wert hat. Daher wird diese im Grundbuch unter Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) eingetragen. Sie beschreibt wiederkehrende, zu erbringende Leistungen, die an den Besitz einer Immobilie geknüpft sind.

Für die begünstigte Person ist damit festgehalten, dass sie diese Leistungen vom Grundstückseigentümer erhält. Im Rahmen der Immobilienverrentung wird diese Leistung, also die Leibrente, durch den Leibrenten-Partner erbracht.

Weitere Belastungen, wie der Nießbrauch oder das Wohnrecht, gelten nicht als Reallast. Hier muss der Eigentümer keine regelmäßigen Zahlungen aufbringen.

Erfahren Sie jetzt mehr über die Leibrente.