Notarielle Beurkundung

Einige Verträge und Urkunden müssen aus rechtlichen Gründen von einem Notar beaufsichtigt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Vertrag dem Willen der beteiligten Personen entspricht und die Unterzeichnung rechtskräftig ist. Das Verfahren dient zum Schutz der Vertragsparteien und wird meistens dann nötig, wenn es sich um ein umfassendes Rechtsgeschäft handelt.

Zu den Verträgen, die eine notarielle Beurkundung brauchen, gehört auch der Kaufvertrag einer Immobilie. Erst mit der notariellen Beurkundung ist die Übertragung der Immobilie möglich. Im Anschluss an die Unterzeichnung wird der Verkauf im Grundbuch eingetragen.

Die Kosten für einen Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Zusätzlich zur Gebühr für die Beurkundung fallen gegebenenfalls noch Kosten für die Beratung und andere Leistungen an.

Als Ansprechpartner für die Immobilienverrentung begleiten wir Sie von der ersten Beratung über die Notartermine und darüber hinaus und stehen jederzeit bei Fragen zur Verfügung.