Immobilien-Teilverkauf rechtlich kein Darlehen
Ein aktuelles Gutachten stellt klar: Der Immobilien-Teilverkauf ist rechtlich kein Darlehen. Er folgt einer eigenständigen, sachwertorientierten Struktur ohne persönliche Rückzahlungspflichten. Warum kreditrechtliche Maßstäbe hier nicht passen und eine differenzierte Betrachtung sinnvoll ist, beleuchtet dieser Beitrag.