Wohnrecht

Immverde unterstützt Sie dabei, Kapital aus Ihrer Immobilie zu gewinnen. Wir vergleichen Immobilienfinanzierung und Verkaufslösungen mit Ihren Zielen. Beim Verkauf mit Wohnrecht können Sie Liquidität erhalten und die vereinbarten Räume weiterhin selbst bewohnen.

Ihre Möglichkeiten beim Verkauf mit Wohnrecht:

  • Einmalige Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises

  • Weiter wohnen durch ein im Grundbuch abgesichertes Wohnrecht

  • Zusätzlicher finanzieller Spielraum für Ihre Lebensplanung

  • Vertraglich geregelte Wohnnutzung und Kostenverteilung

Wir begleiten Sie in vier Schritten

1. Kostenlose Beratung mit Experten-Analyse

Im kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Immobilie, Ihren Kapitalbedarf und Ihre Wohnwünsche. Wir zeigen Ihnen, welche Finanzierungs- oder Verkaufslösungen grundsätzlich infrage kommen.

2. Gutachten & Wertermittlung

Wir prüfen die relevanten Unterlagen und die Grundlage der Immobilienbewertung. Ob zusätzlich ein Gutachten erforderlich ist, hängt von der gewählten Lösung ab.

3. Angebote vergleichen

Sie vergleichen Auszahlung, laufende Kosten und Vertragsbedingungen. Nach Ihrer Entscheidung folgen die erforderlichen Verträge und bei einem Verkauf die notarielle Beurkundung.

4. Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt, sobald die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Wir erläutern Ihnen den Ablauf und welche Schritte dafür noch erforderlich sind.

Bereits über 943 Beratungen durchgeführt.

„Wer Wert legt auf Planungssicherheit und die Absicherung der zukünftigen Liquidität, sollte sich mit dem Wohnrecht beschäftigen“

Maurice Corbeck

Gründer und Geschäftsführer von Immverde

Wissenswertes zum Wohnrecht

Bei einem Verkauf mit Wohnrecht geht das Eigentum an Ihrer Immobilie auf den Käufer über. Gleichzeitig behalten Sie das Recht, die vertraglich festgelegten Räume weiterhin selbst zu bewohnen.

Das Wohnungsrecht wird im notariellen Vertrag geregelt und in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Umfang, Dauer, Rangstelle und Kostenverteilung sind dabei besonders wichtig.

Der Kaufpreis kann als einmaliger Betrag vereinbart werden. Das vorbehaltene Wohnrecht wird bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt.

Mit dem Verkauf können Sie gebundenes Immobilienvermögen verfügbar machen und zugleich in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Für die vom unentgeltlichen Wohnrecht umfassten Räume zahlen Sie keine Miete. Betriebskosten und vereinbarte Instandhaltungspflichten können jedoch weiterhin anfallen.

Planen Sie einen späteren Umzug oder möchten Sie die Immobilie vermieten können, sollten Sie auch einen Verkauf mit Nießbrauch prüfen. Möchten Sie Eigentümer bleiben, kann eine Immobilienfinanzierung eine Alternative sein. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung zu Ihrer Immobilie und Ihrer finanziellen Situation passt.

Für wen ist das Wohnrecht
sinnvoll?

Ein Verkauf mit Wohnrecht kann sinnvoll sein, wenn Sie eine größere Auszahlung benötigen und weiterhin selbst in Ihrer Immobilie wohnen möchten. Wichtig ist, dass Kaufpreis, Wohnrecht und verbleibende Kosten zu Ihrer Lebensplanung passen.

Wir betrachten Ihren Kapitalbedarf, bestehende Darlehen und Ihre monatliche Belastbarkeit. Anschließend vergleichen wir die Verkaufslösung mit Alternativen wie Immobilienkredit, Umschuldung oder Nießbrauch.

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Häufige Fragen zum Thema:
Wohnrecht

Das Wohnungsrecht wird als beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Im notariellen Vertrag werden Umfang, Dauer und Kostenverteilung festgelegt.

Die Rangstelle gegenüber anderen Rechten ist für die Absicherung entscheidend. Lassen Sie die konkrete Gestaltung und mögliche Risiken einer Zwangsversteigerung vor dem Verkauf notariell prüfen.

Der Wert hängt insbesondere von der marktüblichen Miete der nutzbaren Räume, der vereinbarten Dauer und den Bewertungsannahmen ab. Bei einem lebenslangen Recht spielt auch die statistische Lebenserwartung eine Rolle.

Vereinfacht wird der Jahreswert der Nutzung mit einem passenden Kapitalwertfaktor multipliziert. Die steuerliche Bewertung und die wirtschaftliche Kalkulation eines Käufers können voneinander abweichen. Der Wert des vorbehaltenen Wohnrechts mindert in der Regel den erzielbaren Kaufpreis.

Ein Wohnrecht kann lebenslang oder für einen bestimmten Zeitraum vereinbart werden. Maßgeblich sind der notarielle Vertrag und die Eintragung im Grundbuch.

Auch die Absicherung eines Partners sowie die Folgen eines dauerhaften Auszugs sollten ausdrücklich geregelt werden.

Ein persönliches Wohnrecht endet grundsätzlich mit dem Tod der berechtigten Person und wird nicht vererbt. Sind mehrere Personen abgesichert, richtet sich der Fortbestand ihrer Rechte nach der vereinbarten Gestaltung.

Ein bereits ausgezahlter Kaufpreis gehört zum Vermögen des Verkäufers. Was davon im Todesfall noch vorhanden ist, fällt grundsätzlich in den Nachlass.

Das Wohnrecht dient grundsätzlich der persönlichen Nutzung der vereinbarten Räume. Ein Nießbrauch ermöglicht darüber hinaus grundsätzlich auch die Vermietung und den Bezug von Mieteinnahmen.

Welche Räume und Nutzungen umfasst sind und wer welche Kosten trägt, wird im Vertrag festgelegt. Wer einen späteren Umzug erwägt, sollte diese Unterschiede besonders sorgfältig prüfen.

Sie verkaufen Ihre Immobilie und vereinbaren zugleich, dass Sie die festgelegten Räume weiterhin selbst bewohnen dürfen. Dieses Recht wird im Grundbuch abgesichert.

Der Käufer zahlt Ihnen den vertraglich vereinbarten Kaufpreis. Für die vom unentgeltlichen Wohnrecht umfasste Nutzung fällt keine Miete an. Betriebskosten und weitere Pflichten werden gesondert geregelt.

Bei einem Verkauf mit Wohnrecht kann der Kaufpreis als einmaliger Betrag vereinbart werden. Er wird fällig, sobald die im notariellen Kaufvertrag geregelten Voraussetzungen erfüllt sind.

Bestehende Darlehen, Ablösekosten und Verkaufskosten können den Betrag reduzieren, der Ihnen anschließend frei zur Verfügung steht. Wir betrachten deshalb die voraussichtliche Nettoauszahlung.

Die Kostenverteilung sollte im notariellen Vertrag klar geregelt werden. Dabei ist zwischen laufenden Betriebskosten, gewöhnlicher Unterhaltung und größeren Instandsetzungsmaßnahmen zu unterscheiden.

Prüfen Sie vor dem Verkauf, welche laufenden und einmaligen Belastungen bei Ihnen verbleiben. Mietfreies Wohnen bedeutet nicht, dass sämtliche Wohnkosten entfallen.

Ein Umzug beendet ein eingetragenes Wohnrecht nicht automatisch. Entscheidend sind die vereinbarten Bedingungen und die rechtliche Gestaltung.

Ein Wohnrecht erlaubt grundsätzlich nicht ohne Weiteres die Vermietung an Dritte. Regeln Sie deshalb vorab, ob bei einem dauerhaften Auszug eine andere Nutzung, ein Verzicht oder eine Abfindung möglich sein soll.

Eine Insolvenz des Käufers beendet ein eingetragenes Wohnrecht nicht automatisch. Bei einer Zwangsversteigerung hängen sein Fortbestand und mögliche Ersatzansprüche jedoch von der Rangstelle und den Versteigerungsbedingungen ab.

Eine Grundbucheintragung allein bedeutet daher keine uneingeschränkte Sicherheit. Die Rangfolge und die vertraglichen Schutzmechanismen sollten vor dem Verkauf notariell geprüft werden.

Ein Verkauf mit Wohnrecht kann infrage kommen, wenn Sie Kapital aus Ihrer Immobilie benötigen und weiterhin selbst darin wohnen möchten. Dabei geben Sie das Eigentum ab; das vorbehaltene Recht beeinflusst den Kaufpreis.

Wir vergleichen Ihren Kapitalbedarf, die verbleibenden Wohnkosten und Ihre Zukunftspläne mit möglichen Alternativen, insbesondere einem Immobilienkredit, einer Umschuldung oder einem Verkauf mit Nießbrauch.

Ob beim Immobilienverkauf Einkommensteuer anfällt, hängt unter anderem von der bisherigen Nutzung, dem Zeitraum zwischen Anschaffung und Verkauf sowie der persönlichen Situation ab.

Das vorbehaltene Wohnrecht kann ebenfalls für die steuerliche Bewertung relevant sein. Lassen Sie die Folgen vor Vertragsabschluss steuerlich prüfen. Eine pauschale Zusage zur Steuerfreiheit ist nicht möglich.

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