Rückmietverkauf

Wussten Sie, dass Sie Ihre Immobilie verkaufen und als Mieter dort trotzdem wohnen bleiben können? Wir zeigen Ihnen, wie es geht! 

Die vier elementaren Vorteile beim Rückmietverkauf:

  • Die volle Wertschöpfung der Immobilien kann beim Verkauf realisiert werden
  • Kein Abzug vom Marktwert durch Nießbrauch oder Wohnrecht
  • Notariell beurkundeter Mietvertrag
  • Keine Kosten für zukünftige Renovierungen und Instandhaltungen

Die vier elementaren Vorteile des Verkaufs mit Nießbrauch:

  • Eine schnelle Liquidität und finanzielle Freiheit dank Einmalzahlung
  • Mietfreiheit trotz Verkauf

  • Lebenslanges Nießbrauchrecht
  • Vermietung an Dritte erlaubt

Wir begleiten Sie.
5 einfache Schritte der Immobilienverrentung

1. Beratungsgespräch

Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Situation und finden gemeinsam heraus, welches Modell der Immobilienverrentung zu Ihren Bedürfnissen passt.

2. Analyse

Nachdem Sie sich für Ihre Immobilienverrentung entschieden haben, bekommen Sie schon eine erste Einschätzung Ihres Immobilienwertes und der möglichen Immobilienrente.

3. Gutachten

Als Basis für einen korrekten Verkaufspreis und ein verbindliches Angebot wird eine Wertermittlung erstellt. So soll die erste Analyse fachlich und sachlich fundiert werden.

4. Kaufangebot & Annahme

Sie entscheiden über das verbindliche Angebot des zukünftigen Verrentungspartners und nehmen das entsprechende Angebot an. Der Kaufvertrag kann nun vorbereitet werden.

5. Notartermin & Auszahlung

Als letzter Schritt erfolgt der gemeinsame Notartermin. Hier wird der vorher verhandelte Kaufvertrag unterzeichnet, sodass Ihre Auszahlung in die Wege geleitet werden kann.

,,Der Verkauf mit anschließender Rückanmietung der eigenen Immobilie bietet eine perfekte Lösung für diejenigen, die Wert auf eine hohe Liquidität legen und dabei flexibel bleiben möchten“

Maurice Corbeck

Gründer und Geschäftsführer von Immverde

Wissenswertes zum Rückmietverkauf

Sie besitzen ein Haus oder eine Wohnung und denken über die finanzielle Absicherung für die Zukunft nach? Die eigenen vier Wände gelten als verlässliche Wertanlage und Absicherung für die Zukunft. Ein Rückmietverkauf kann eine interessante Option sein, wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie sofort ausgezahlt haben wollen.

Bei diesem Modell der Immobilienrente wird, im Gegensatz zu anderen Modellen, das Objekt zum vollen marktüblichen Preis verkauft. Im Gegensatz zum normalen Verkauf der eigenen Immobilie müssen Sie sich jedoch nicht mit dem üblichen Prozedere wie der Suche nach einer neuen Wohnung herumschlagen.

Denn dank dieser Variante erhalten Sie den Verkaufswert Ihrer Immobilie und können dennoch weiter dort wohnen bleiben. Allerdings werden Sie dadurch vom Eigentümer zum Mieter. Dazu wird ein notariell beurkundeter Mietvertrag ausgestellt, ohne einen separaten Eintrag im Grundbuch,

Seitens des Vermieters ist der Mietvertrag – die richtige Ausgestaltung vorausgesetzt – nicht kündbar. Die Kündigung durch Eigenbedarf des Vermieters und eine etwaige Erhöhung der Miete werden ebenfalls vertraglich ausgeschlossen.

Der Käufer hat den Vorteil, dass er mit der Immobilie eine langfristige und planbare Kapitalanlage erworben hat.

Für wen ist der Rückmietverkauf sinnvoll?

Diese Art der Immobilienverrentung eignet sich ideal für Eigentümer, die bereits einen Plan für die Zukunft haben und trotzdem noch eine Zeit lang in der eigenen Immobilie wohnen bleiben wollen, beispielsweise um ihren Lebensmittelpunkt später in eine Senioren-Residenz zu verlegen oder weil sie einfach die Flexibilität des Wohnrechts auf Miete wertschätzen.

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,,Verbringen Sie absofort ihren Ruhestand in finanzieller Unabhängigkeit im Eigenheim.”

Es versteht sich von selbst, dass man die eigene Immobilie auch im Alter nicht einfach verkaufen möchte. Die Immverde stellt Ihnen mit Kompetenz und Fachwissen die verschiedenen Möglichkeiten der Immobilienverrentung vor.

Häufige Fragen zum Thema:
Verkauf mit Rückanmietung

Bei einem Verkauf mit anschließender Rückanmietung wird die Immobilie verkauft und geht über auf den neuen Eigentümer.

Mit dem neuen Eigentümer wird vereinbart, dass der Verkäufer und somit dann ehemalige Eigentümer zum Mieter wird.

Der Mietvertrag dient dazu das zukünftige Wohnrecht zu regeln und ist an den Verkauf der Immobilie gekoppelt. Der Mietvertrag wird notariell beurkundet.

Durch den Rückmietverkauf ändern sich die Eigentumsverhältnisse. Das spiegelt sich ebenfalls im Grundbuch wider. Hier wird der neue Eigentümer in Abteilung I des Grundbuch eingetragen, sodass die Eigentumsverhältnisse klar geregelt sind.

Der Verkauf der Immobilie mit anschließender Rückanmietung hat zur Folge, dass der Verkäufer zur Miete dort wohnen bleiben darf. Der Mietvertrag wird notariell beurkundet.
Üblicherweise wird mit dem Käufer vereinbart, dass zukünftige Mieterhöhungen ausgeschlossen sind.

So verhält es sich ebenfalls für die ordentliche Kündigung durch den Eigentümer, wie zum Beispiel durch die Anmeldung von Eigenbedarf. Hier soll dem Verkäufer ein hohes Maß an Absicherung, für die Zukunft, gewährt werden.

Einer der Hauptunterschiede zu anderen Immobilienverrentungen ist der, dass bei einem Rückmietverkauf kein Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch eingetragen wird.

Um das Wohnrecht abzusichern wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Dieser hat zufolge, dass der Verkäufer zum Mieter wird und zukünftig auch Miete zahlt.

Einer der großen Vorteile zu anderen Immobilienverrentungen ist, dass die Immobilie keine Wertminderung erfährt. Das hat zufolge, dass man die Immobilie zum vollen Marktpreis verkaufen kann. Dem Verkäufer ermöglicht es die volle Rendite aus der eigenen Immobilie zu ziehen.

Des Weiteren ermöglicht ein Mietvertrag eine einmalige Flexibilität für die Zukunft, beispielsweise wenn Sie später von Ihrer Immobilie in ein Seniorenheim umziehen wollen.

Der Mietvertrag wird unter normalen Umständen auf unbestimmte Zeit vereinbart und sieht dementsprechend eine solche Nutzung auch vor.

Sollte man irgendwann die Immobilie nicht mehr bewohnen wollen, kann der Mietvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, normalerweise 3 Monate, ganz einfach gekündigt werden.

Vorab sei erwähnt, dass bei den meisten Eigentümern beziehungsweise Verkäufern, keine Steuern auf den Verkaufserlös anfallen.

Die Spekulationssteuer fällt für den Eigentümer nicht an, wenn
● dieser im Jahr des Verkaufs und den beiden Jahren davor in dem Haus gewohnt hat.
● dieser die Immobilie nicht selbst nutzt, aber vor mehr als zehn Jahren erworben hat.

In diesem Fall würde das Mietverhältnis durch den Käufer aufgekündigt werden. Das Mietverhältnis endet dann.
Im Todesfall geht das Mietverhältnis auf die Erben über, sofern der Verstorbene allein gelebt hat oder keine andere Person den Vertrag übernehmen möchte.

Die Erben übernehmen die Wohnung und kommen für mögliche Schönheitsreparaturen, Räumungskosten oder fällige Mietzahlungen aus dem Nachlass auf.

Instandhaltungen und Renovierungen sind fortan Aufgabe des neuen Eigentümers, so wie bei einem klassischen Mietverhältnis.

Unter Umständen wird vereinbart, dass Schönheitsreparaturen, wie zum Beispiel ein kaputter Handtuchhalter etc. bis zu einer gewissen Grenze, pro Jahr, vom Mieter übernommen wird.

Sollte der Fall eintreten, dass der neue Eigentümer in die Insolvenz gerät, würde die Immobilie in die Insolvenzmasse fallen und ggf. bei einer Zwangsversteigerung versteigert werden.

Der neue Käufer der Immobilie wäre danach berechtigt, das Mietverhältnis, unter Einhaltung der gesetzlichen Frist, zu kündigen.

Der Rückmietverkauf wird oft von Eigentümern genutzt, die bereits weitere Pläne für die Zukunft haben, um beispielsweise in eine Seniorenresidenz zu ziehen oder ihre Zeit in wärmeren Regionen Europas oder der Welt zu verbringen.

Ganz klar steht hier ebenfalls die Rendite im Fokus, da durch den Rückmietverkauf der volle marktübliche Kaufpreis erzielt wird.

Ob der Rückmietverkauf, als Immobilienrente, für Sie am besten geeignet ist und Ihren Bedürfnissen entspricht, kann die Immverde mit Ihnen gemeinsam erarbeiten.

Sie selbst und Ihre persönliche Situation geben uns gemeinsam die Richtung vor.

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