Veröffentlicht am: 27. April 2023

Deshalb sollten Sie Ihr Erbe rechtzeitig regeln

Vorsorge ist besser als Nachsorge und selten gilt dieser Grundsatz mehr, als wenn es um das Erbe und die Verteilung desselben geht. Da haben Sie sich mühevoll Ihre Immobilie aufgebaut und die Hypotheken abgebaut. Und was passiert mit Ihrem geliebten Eigenheim, wenn Sie mal nicht mehr sind? Das muss nicht Ihre Sorge sein, oder? Viele Immobilienbesitzer sehen das ganz anders. Und es ist eine Tatsache: Je früher Sie Ihre Angelegenheiten regeln, desto unstrittiger und besser ist es für Ihre Nachkommen. Wir möchten Ihnen in diesem Artikel einige mögliche Szenarien skizzieren.

Es ist kompliziert

Es klingt wie ein scherzhafter Beziehungsstatus und ist doch leider die Realität in vielen Familien. Die Wahrscheinlichkeit, dass nach Ihrem Ableben einfach alles friedlich verteilt wird, sinkt, je komplizierter die Verhältnisse sind. Nicht ohne Grund sind Erbstreitigkeiten ein häufig gewähltes Thema in Dramen.

Verteilen Sie Ihr Erbe rechtzeitig

Natürlich gibt es auch die Familien, in denen alles harmonisch ist und wenn das bei Ihnen der Fall ist, gratulieren wir. Dennoch kann es durchaus sinnvoll sein, das Erbe schon zu Lebzeiten zu verteilen. Denn wenn Ihre Kinder oder andere Nachkommen selbst vor größeren Investitionen stehen, kann zeitnah Kapital gebraucht werden. Juristisch spricht man dann von einer Schenkung, auf die statt der Erbschaftssteuer die Schenkungssteuer fällig wird. Hier können die Freibeträge gleich mehrmals in Anspruch genommen werden und das ist alle 10 Jahre möglich. Handeln Sie hier also rechtzeitig.

Was ist, wenn Sie keine Kinder haben?

Es ist durchaus gar nicht selbstverständlich, dass alle Paare leibliche Kinder haben. Doch was passiert denn mit Ihrem Erbe, wenn Sie nur entfernte Verwandte haben, die Sie nicht als Erben einsetzen möchten, weil Sie schon zu Lebzeiten kaum etwas mit ihnen zu tun hatten? Dann brauchen Sie eine gute Lösung. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Sie testamentarisch festlegen, dass Ihr Erbe an eine wohltätige Stiftung geht. Dann haben Sie eine Regelung getroffen. Für Sie wäre es allerdings im Sinne Ihres Lebensstils sinnvoller, wenn Sie die eigens bewohnte Immobilie zu Lebzeiten bereits verkaufen und mit Nießbrauchrecht darin wohnen bleiben können. Dann können Sie Ihr Leben genießen und müssen Ihre geliebte Immobilie dennoch nicht verlassen.

Regelungen für Patchwork-Familien

Auch diese Situation treffen wir in unseren unabhängigen Beratungen immer wieder an. Da setzen sich Familien aus Paaren mit Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen zusammen. Kinder des jeweils anderen Partners würden ohne eine schriftliche Regelung leer ausgehen. Sorgen Sie, wenn Sie nicht möchten, dass jemand aus dem (nicht vorhandenen) Pflichtteil leer ausgeht oder nur sehr schmal bedacht wird, in Ihrem Testament vor. Denn dieses ist an keine gesetzlichen Regelungen gebunden und Sie können darin genau das festlegen, was Ihren Vorstellungen entspricht.

Es gibt Krach mit den Nachkommen

Die meisten Eltern hegen den Wunsch, sich mit ihrem Nachwuchs für immer gut zu verstehen. Das ist aber, wie ebenfalls in vielen Dramen zu sehen, nicht immer der Fall. Wenn es, warum auch immer, zu unüberbrückbaren Streitigkeiten mit Ihren Kindern kommt, sehen Sie es vielleicht gar nicht ein, dass diese Menschen nach Ihrem Tod auch noch etwas von Ihnen erben sollten. Jetzt könnten Sie natürlich das Drama fortsetzen und ein filmreifes »Du bist enterbt« ausstoßen. Sie denken, dann ist alles in trockenen Tüchern? Schließlich ist es Ihr Eigentum, das Sie da vererben? Das stimmt aber in der Tat nur im Film. Denn da gibt es das Pflichtteil-Erbe, das auch bei einer aktiv veränderten Erbreihenfolge zumindest einen Mindestanteil am Erbe sichert. Dieser ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Nehmen Sie also den doch recht häufigen Fall: Sie leben in Frieden mit Ihrem Partner, lediglich das Verhältnis zu den Kindern ist zerrüttet. Dann können Sie Ihren zurückbleibenden Partner mit der Hälfte Ihres Erbes absichern und die verbleibende Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Selbst, wenn Sie also testamentarisch Ihren Partner als Alleinerben einsetzen, steht Ihren Kindern zumindest die Hälfte des gesetzlichen Anteils zu. Bei zwei Kindern wäre das statt des gesetzlichen Viertels wenigstens ein Achtel je Kind. Ein vollständiges Enterben ist nur mit viel Aufwand möglich.

Sie haben gar keine Erben

Es gibt die Menschen, die ohne leibliche Nachkommen sterben. Wenn Sie verhindern wollen, dass das Erbe, wie es gesetzlich vorgesehen ist, an den Staat fällt und Sie damit Ihnen völlig Unbekannte beglücken, sollten Sie wiederum handeln. Auch in diesem Fall ist der Verkauf zu Lebzeiten mit eingetragenem Nießbrauchrecht anzuraten. Gerade in solchen Fällen ist es zu empfehlen, dass Sie das Geld aus dem Verkauf wirklich verleben, denn sollten Sie sterben, bevor Sie das Geld eingesetzt haben, fällt der Rest dennoch wieder an den Staat.

Eigentum ist nur zu Lebzeiten Eigentum

Hier greift eine gesetzliche Regelung: Nur solange Sie leben, ist Ihr Eigentum auch wirklich Ihres. Sie können zu diesem Zeitpunkt damit tun, was Sie wollen. Es gibt dabei keinerlei Verpflichtungen, dass Sie sparsam leben sollten. Versüßen Sie sich also Ihren goldenen Lebensabschnitt.

Immobilienverrentung ist das Stichwort

Wir von der Immverde hören in unseren fairen und unabhängigen Beratungen immer wieder von den Sorgen von Immobilienbesitzern. Gerade für Senioren kann eine Immobilienverrentung die Lösung aller Sorgen sein. Sie können sich den Lebensabend gönnen, von dem Sie immer geträumt haben und müssen dennoch nicht zwangsweise aus Ihrem geliebten Eigenheim ausziehen.

Wenn Sie zu diesem Thema verständlicherweise Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir freuen uns auf Sie.