Veröffentlicht am: 17. November 2021

Die Erbschaftsteuer – alles wichtige im Überblick

Grundsätzlich muss jeder, der ein Erbe oder eine Schenkung erhält auch Steuern
zahlen – die so genannte Erbschafts- und Schenkungssteuer. Wie hoch diese
ausfällt, wann sie fällig wird und was es sonst noch zu beachten gibt, wird im
Folgenden erklärt.

Was ist die Erbschaftsteuer?

Ein Erbe ist grundsätzlich als Einkommen zu verstehen, daher muss es auch
besteuert werden. Sobald also ein Verstorbener ein Erbe hinterlässt, und dadurch
sein Vermögen auf eine andere lebende Person überträgt, fällt die
Erbschaftssteuer an. Gleiches gilt für Schenkungen, also eine unentgeltliche
Zuwendung unter Lebenden. Die Erbschaftssteuer ist zusammen mit der
Schenkungssteuer im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzt (ErbStG)
festgehalten und gesetzlich geregelt.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt grundsätzlich vom Grad der Verwandtschaft
und der Höhe des Erbes ab. Da es allerdings auch verschiedene Freibeträge gibt,
kann es auch vorkommen, dass das Erbe oder die Schenkung komplett steuerfrei
bleiben. Alles, was nach Abzug der Freibeträge noch übrig bleibt, muss versteuert
werden. Grundsätzlich müssen alle Bürger, die ein Erbe antreten und ihren
ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, die
Erbschaftssteuer entrichten.

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist im Erbschaftssteuergesetz im § 10 ErbStG
geregelt. Bleibt nach Abzug der Freibeträge noch etwas übrig, kommt der
Steuersatz in den jeweiligen Steuerklassen ins Spiel. Das Erbe wird daraufhin mit
dem Steuersatz (in %) multipliziert, woraus sich dann die zu zahlende Steuer
ergibt.

Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag?

Durch die Freibeträge können die Hinterbliebenen einen gewissen Betrag ihres
Erbes steuerfrei erben. Die Höhe des Freibetrages hängt dabei vom
Verwandtschaftsgrad ab. Je näher der Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erbe
und dem Erblasser ist, desto höher sind auch die Freibeträge.

  • 500.000€: Ehepartner und Lebenspartner
  • 400.000€: Kinder, Stief- und Adoptivkinder, sowie Enkel, deren Eltern
    verstorben sind
  • 200.000€: Enkel
  • 100.000€: Urenkel
  • 20.000€: Eltern, Groß- und Urgroßeltern, Geschwister, Nichten,

Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene
Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen
Lebenspartnerschaft und alle anderen, auch Paare ohne Trauschein.
Auch die eigene Steuerklasse spielt dabei eine große Rolle. Allerdings handelt es
sich dabei nicht um Ihre Lohnsteuerklasse, damit wird lediglich das Verhältnis, in
dem Sie zum Erblasser oder Schenkenden stehen, deklariert. Das Gesetz
unterscheidet dabei 3 unterschiedliche Steuerklassen:

  • Steuerklasse 1: Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Enkel- Stief- und
    Adoptivkinder, Urenkelkinder, Eltern und Großeltern
  • Steuerklasse 2: Geschwister, Nichten und Neffen, Steifeltern,
    Schwiegerkinder
  • Steuerklasse 3: Nicht verwandte Personen

Was muss ich beachten? – Ein kleiner Überblick

Um hohe Steuerabgaben zu vermeiden, empfiehlt es sich, sich frühzeitig zu
informieren und Schenkungen bzw. das Erbe dementsprechend „zu planen“. Am
besten wenden Sie sich dafür an einen Steuerberater, der Ihnen in dem Fall alle
wichtigen Dinge erklärt, berechnet und organisiert.
Sobald Sie ein Erbe oder eine Schenkung erhalten haben, müssen Sie dies
innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden und, falls angefordert, ebenfalls
eine Steuererklärung einreichen.

Außerdem haben Sie im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung auch die
Möglichkeit Kosten abzusetzen. Das wären beispielsweise Aufwendungen für die
Bestattung, den Grabstein oder auch der Grabpflege.