Erbschaft und Immobilienverrentung und deren Zusammenhang - Altes Ehepaar
Veröffentlicht am: 3. Dezember 2021

Immobilienverrentung – was hat das Thema Erbschaft damit zu tun?

Die Menschen werden heutzutage dank technischer Errungenschaften, einem angenehmeren Lebensstil und vor allen Dingen der immer besser werdenden ärztlichen Versorgung immer älter. Damit einher geht natürlich auch eine längere Rentenzeit. Damit diese nicht auch von steigenden Kosten überschattet wird, legt man sich bestenfalls schon in jüngeren Jahren ein Eigenheim zu.

Trotzdem stehen immer mehr ältere Menschen vor finanziellen Sorgen, selbst, wenn sie Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sind. Da wird der Gürtel enger geschnallt, denn das liebgewordene Haus oder die Wohnung soll ja eines Tages mal in den Nachlass für die Kinder eingehen. Ein Verkauf ist daher unter keinen Umständen angedacht.

Genau diese Erben sind es aber, die gar nichts dagegen haben, wenn die Eltern sich die Zeit ihrer Rente finanziell angenehmer gestalten.

Kaum jemand spekuliert auf eine Erbschaft

Tatsache ist: Die meisten jüngeren Menschen sehen es heutzutage so, dass sie sich selbst einen angenehmen Lebensstandard aufbauen möchten. Da wird weder mit einer Erbfolge noch mit dem Erbe an sich spekuliert. Wenn man ein Haus haben möchte, kann man sich das bestenfalls selbst leisten. Aber Eigentümer durch Nachlass werden – das ist längst kein probates Konzept mehr.

Besser noch: Ein Großteil der Befragten, nämlich fast 90 Prozent der Menschen gingen bei ihrer Zukunftsplanung und Absicherung für das Alter nicht davon aus, dass sie etwas erben müssten. Ein Großteil der Menschen war sogar dafür, dass die Eltern ohne Rücksicht auf den Nachlass über ihr Vermögen entscheiden sollten.

Viel Unausgesprochenes beim Thema Erbschaft

Tatsache ist aber: Themen wie Erbschaft und Nachlass sind nicht unbedingt die Partykracher. Sie versüßen nicht zwangsläufig den gemeinsamen Nachmittag. Denn einerseits möchte man zu Lebzeiten noch nicht als Erblasser wahrgenommen werden. Andererseits möchte man als potenzielle Erben auch nicht allzu spekulativ herüberkommen. Man möchte nicht die Person sein, die das Thema auf den Tisch bringt. Dennoch ist es rund ein Drittel der Befragten, die angaben, sie wollten zumindest gefragt werden, wie sie zum Thema Erben einer Immobilie stehen.

In der geerbten Immobilie leben, möchte der eher geringere Anteil der Befragten. Diese Umfrage lässt das Konzept der einen Immobilie über viele Generationen in einem ganz neuen Licht erscheinen. Vielmehr geht es darum, gefragt zu werden, was aus einer Immobilie werden soll.

Kommunikation als Schlüssel

Unausgesprochenes kann eine Macht ausüben, die es nicht haben sollte. Gerade in Sachen Erbschaft sollten klare Verhältnisse geschaffen werden. Schließlich sind es beide Parteien, die Bauchweh mit der Zukunft von Immobilien haben könnten. Die Kinder, weil sie sich nicht trauen, ihren Eltern zu sagen, dass sie die geliebte Immobilie gar nicht zwangsläufig besitzen möchten und die Eltern, weil sie ihren Kindern nicht die Wahrheit über ihre finanziellen Sorgen im Rentenalter aufbürden möchten.

Was ist ein Nießbrauch?

Nießbrauch bedeutet, dass es eine Vereinbarung darüber gibt, dass Sie Ihre Immobilie weiter bewohnen dürfen, aber offiziell nicht mehr der Eigentümer derselben sind. Sie haben für den groben Erhalt der Immobilie zu sorgen. Für größere Reparaturen ist aber der neue Eigentümer zuständig.

Ihr Vorteil beim Nießbrauchsrecht besteht vor allen Dingen darin, dass Sie keinen Umzug einplanen müssen, aber direkt die Absicherung für Ihr Rentenalter flüssig haben. Sie haben dabei durchaus die Möglichkeit, Ihre Immobilie Ihren Kindern zu verkaufen. So muss nicht erst der Erbfall eintreten, bei dem alle Kinder über die Eigentümer der Verstorbenen streiten. Stattdessen sind die Verhältnisse zu Lebzeiten klar geregelt.

Der Nießbrauch kehrt quasi in diesem Fall die Erbschaft um. Der größte Vorteil beim Nießbrauchsrecht besteht nämlich darin, dass durch den Nießbrauch die Früchte aus dem Haus oder der Eigentumswohnung gezogen werden können. Einerseits haben die Rentner sofort den Vorteil, mehr Geld zu haben, andererseits können sie sich auch später noch entscheiden, das Objekt zu vermieten und von den Einnahmen eine Seniorenresidenz oder die Pflegeeinrichtung zu bezahlen, für die anderenfalls die Nachkommen herangezogen würden.

Immobilienverrentung als Zukunftsmodell

Für die meisten Menschen ist eine Umsiedelung im Rentenalter nicht die schönste Vorstellung. Wenn Sie sich aber für das Modell Nießbrauch entscheiden, müssen Sie das gar nicht in Betracht ziehen. Stattdessen haben Sie das Recht, selbst in Ihrem ehemaligen Eigentum zu wohnen oder aber dieses zu vermieten.

Viele Fragen – ziehen Sie Experten zu Rate

Das Thema Nießbrauch und Dinge wie Nießbrauchsvorbehalt sind Themen, mit denen man sich im Normalfall kaum auseinandersetzt. Es ist aber wichtig, dass Sie wissen, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll verwalten können. Dafür gibt es Experten wie uns – sollten Sie also Fragen haben – eine E-Mail genügt und wir nehmen gerne Kontakt zu Ihnen auf. Gerne beraten wir Sie auch, wie Sie nicht erst darauf warten müssen, als Erblasser etwas für Ihre Nachkommen zu tun. Mit all diesen Rechtsthemen kennen wir uns hervorragend aus. Zögern Sie also nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Gerne beraten wir Sie auch, ob Sie die Vorteile des Nießbrauchrechts für sich nutzen sollten. Gerne geben wir Ihnen umfangreiche Tipps, wie Sie als Nießbraucher Ihre Rente absichern können.