Immobilienleibrente - Blog Head und OG
Veröffentlicht am: 12. Januar 2022

Immobilienleibrente

Es ist eine der bekannteren Formen der Immobilienverrentung: Die Immobilien Leibrente – sie gibt Ihnen als Eigentümer die Möglichkeit, Ihr Eigenheim so verkaufen zu können, dass Sie nicht ausziehen müssen. Sie behalten ein lebenslanges Wohnrecht. Der Preis, der Ihre Rente letzten Endes aufbessern wird, richtet sich einerseits nach dem Wert Ihrer Immobilie, aber auch vor allem nach dem Alter des Immobilieneigentümers.

Wie funktioniert der Immobilienverkauf auf Leibrente?

Den Immobilienverkauf auf Leibrente können Sie sich in etwa so vorstellen, als ob Sie Ihr Haus auf Raten verkaufen, ohne jedoch daraus ausziehen zu müssen. Sie müssen sich demnach nicht an eine neue Umgebung gewöhnen, wenn Sie sich noch gut selbst versorgen könnten.

Ein Mindestalter für die Immobilien Leibrente gibt es nicht. Tatsächlich ist aber zu beobachten, dass Rentner im Alter zwischen 65 und 70 Jahren Ihre Immobilie über die Leibrente verkaufen, um sich eine Art der Zusatzrente zu sichern.

Sie behalten zwar das Wohnrecht und bekommen die lebenslange Rente. Dafür geht mit diesem Kauf das Eigentümerrecht an den Käufer über. Sie als Verkäufer können sich damit einen besseren Lebensstandard sichern. Der Vertragsabschluss wird selbstverständlich in das Grundbuch eingetragen, um etwaige Streitigkeiten zu verhindern, die entstehen könnten, weil Sie weiterhin Bewohner des Hauses bleiben.

Sie haben die Möglichkeit, den Preis einmalig ausgezahlt zu bekommen. Alternativ sind auch monatliche Zahlungen möglich. Häufig wird ein Mischmodell angewendet und Sie bekommen einen Einmalbetrag und dann weitere monatliche Rentenzahlungen.

Welche Formen der Leibrente gibt es?

Es gibt drei große Modelle der Immobilien Rente.

  • Bei der abgekürzten Immobilienleibrente, die auch unter dem Begriff Zeitrente geführt wird, wird die Zahlung nicht auf Ihr Lebensalter zugeschnitten. Stattdessen gibt es eine befristete Zahlungsdauer. Mit dem Tod des Rentenempfängers endet auch die Zahlung. Auch hier ist eine Einmalzahlung möglich, deren Höhe sich allerdings auf den befristeten Zeitraum bezieht.
  • Bei der verlängerten Leibrente werden die Rentenzahlungen über einen vereinbarten Zeitraum hin garantiert. Falls der Verkäufer verstirbt, erfolgen die weiteren Zahlungen an die Erben.
  • Die verbundene Immobilienleibrente bezieht sich auf mehrere Rentenempfänger. Verstirbt einer der Rentenempfänger, ist die Altersvorsorge des anderen damit nicht aufgehoben. Die Rentenzahlung für die Immobilie endet erst dann, wenn alle im Vertrag berücksichtigten Personen verstorben sind.

Wie berechnet sich die Leibrente?

Neben dem Wert der Immobilie geht es bei der Höhe der Leibrente auch um die erwartete Lebensdauer des Verkäufers. Das kommt daher, dass dieser ja in der Wohnung oder im Haus wohnen bleiben darf. In dieser Zeit kann der Käufer die Wohnung oder das Haus nicht vermieten und entsprechende Einnahmen erzielen.

Das Wohnrecht und die quasi entgangenen Einnahmen werden von der Leibrente abgezogen. Diese entgangenen Einnahmen werden mit der durchschnittlichen Restlebensdauer des Verkäufers aufgerechnet. Dadurch bekommen Sie für Ihre Immobilie keine so hohe Leibrente, wie Sie vielleicht direkt bei einem Verkauf hätten erzielen können. Dafür müssen Sie aber Ihre geliebte Immobilie nicht verlassen und können weiter dort wohnen bleiben.

Der steuerliche Aspekt der Leibrente

Den Ertragsanteil der Leibrentenzahlung müssen Sie versteuern und das gilt sowohl bei der lebenslangen als auch bei der abgekürzten Leibrente.

Welche Vorteile hat das Modell?

Neben der Tatsache, dass Sie auch als ehemaliger Immobilieneigentümer in Ihrem Zuhause bleiben dürfen, was sicher eins der stärksten Argumente ist, gibt es auch noch andere Aspekte. Dieses Wohnrecht wird auf jeden Fall ins Grundbuch eingetragen.

Sie sind sofort liquide – Ihre Altersvorsorge ist damit direkt flüssig gemacht. Denn viele sehen Immobilien ja als die Absicherung schlechthin. Dass Sie auch einiges an Kapital binden, sehen die wenigsten Menschen.

Sie müssen Ihr Haus nicht mehr instand halten. Das ist quasi der Traum eines jeden Immobilienbesitzers – liquide werden, für die Instandhaltung nicht mehr aufkommen müssen und dennoch keine veränderte Wohnsituation haben.

Sie können – sofern Sie sich für eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Rente entscheiden – eventuelle Kredite direkt ablösen und so auf der einen Seite schuldenfrei im Rentenalter sein und auf der anderen Seite monatlich mehr zum Leben haben.

Gibt es auch Nachteile?

Bei so vielen Vorteilen müssen Sie natürlich auch an ein paar Nachteile denken:

Sie verlieren Ihr faktisches Eigentum. Damit steht das Haus auch nicht mehr den Erben zur Verfügung. Sollte das Haus im Wert steigen, profitieren Sie nicht mehr davon.

Sie können das Haus nicht mehr vermieten. Gerade wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen müssten, könnten Sie nicht im Gegenzug die Mieteinnahmen für die Finanzierung der neuen Kosten einsetzen.

Falls Sie früher als erwartet versterben, haben Sie nur wenig Kapital für Ihre Immobilie bekommen. Denn dieses Modell legt Ihr mutmaßliches Alter zugrunde, das Sie wahrscheinlich erreichen werden.

Einen Teil der Leibrente müssen Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Sofern Ihr Gesamteinkommen gering ist, bleibt auch die Leibrente steuerfrei. Haben Sie ein hohes Gesamteinkommen, fällt dann aber auch die Steuer für die Leibrente höher aus.

Das Konzept der Leibrente kann für viele Verkäufer recht verwirrend sein. Wenn Sie also Fragen zu diesem System haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir kennen uns im Bereich der Immobilienbewertung aus und können Sie Schritt für Schritt mitnehmen, damit Sie sich nicht überstürzt in einen Verkauf begeben. Wir freuen uns auf Sie.

Ertragsanteil-Rente

Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente

Ertragsanteil der Rente

69 bis 70 Jahre 15 Prozent
71 Jahre 14 Prozent
72 bis 73 Jahre 13 Prozent
74 Jahre 12 Prozent
75 Jahre 11 Prozent
76 bis 77 Jahre 10 Prozent
78 bis 79 Jahre 9 Prozent
80 Jahre 8 Prozent
81 bis 82 Jahre 7 Prozent
83 bis 84 Jahre 6 Prozent
85 bis 87 Jahre 5 Prozent
88 bis 91 Jahre 4 Prozent
92 bis 94 Jahre 3 Prozent
95 bis 96 Jahre 2 Prozent
ab 97 Jahre 1 Prozent

Ein vereinfachtes Beispiel:

Eine 70-Jähriger will Ihr Eigenheim verrenten. Der Verkehrswert des Hauses, laut Wertgutachten, beläuft sich auf 270.000 Euro. Die vergleichbare Miete für das Eigenheim beläuft sich in dem Beispiel auf 750 Euro pro Monat, also auf 9.000 Euro pro Jahr.

Laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamts beläuft sich die durchschnittliche Restlebensdauer einer Frau auf 17,2 Jahre (Stand 2020). Für das Wohnrecht zieht der Käufer also 154.800 Euro vom Verkehrswert der Immobilie ab. Verrentet werden dementsprechend nur 115.200 Euro. Aufgeteilt auf die Restlebensdauer der Frau beläuft sich die monatliche Leibrente auf 558 Euro.