Rentensteuer
Veröffentlicht am: 21. März 2022

Rentensteuer – das müssen Sie jetzt über Ihre Rente wissen

Das Jahr 2005 hat für Rentner viel verändert. Das sogenannte Alterseinkünftegesetz trat in Kraft und es regelte, dass Renten nachgelagert besteuert werden. Damit änderte sich für insgesamt 25 Millionen Rentner, die die Deutsche Rentenversicherung beziffert, einiges. Was genau das war, war vielen bisher unklar.

Eine Steuererklärung abgeben für Senioren?

Eins vorweg: Nicht jeder Rentner fällt unter die Besteuerung der Rente, denn für jeden Senioren gibt es festgesetzte Freibeträge. Alleinstehende haben 9744 Euro pro Jahr, Ehepaare entsprechend 19488 Euro pro Jahr. Dieser Teil der Rente fällt nicht in die Steuer. Falls Sie aber mehr Rente bekommen, müssen Sie dafür auch Steuern zahlen. Es lohnt sich dann, eine Steuererklärung abzugeben, denn anderenfalls wird das Finanzamt Ihre steuerliche Lage schätzen. Als Basis dafür sollten Sie die sogenannte Rentenbezugsmitteilung verwenden und unter Umständen müssen Sie Ihre Rente rückwirkend bis ins Jahr 2005, nämlich als das Gesetz in Kraft trat, versteuern. Eine saftige Nachzahlung wäre die Folge. Besonders, wenn das Finanzamt Sie zu einer Steuererklärung auffordert, sollten Sie aktiv werden.

Sie sind allerdings nicht gezwungen, die Steuererklärung selbst auszufüllen. Initiativen wie der Lohnsteuerhilfeverein helfen Ihnen gerne dabei. Alternativ können Sie auch einen Steuerberater beauftragen.

Die nachgelagerte Besteuerung

Das Gesetz von 2005 besagt, dass Renten nachgelagert besteuert werden und zwar mit dem persönlichen Steuersatz. Das gilt für:

  • gesetzliche Altersrenten
  • Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Witwen- und Waisenrenten
  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Renten aus Lebensversicherungen

Beträge, die Sie vor der Zeit Ihres Rentenbeginns in eine private Altersvorsorge eingezahlt haben, können Sie unter Umständen als Vorsorgeaufwand absetzen.

Ebenfalls ausgenommen sind:

  • Renten aus gesetzlicher Unfallversicherung
  • Kriegsrente
  • Schwerbeschädigtenrente
  • Wiedergutmachungsrente

Der Rentenfreibetrag – die Rettung?

Jeder Rentner hat einen Freibetrag pro Jahr. Diesen Anteil der Rente muss er entsprechend nicht versteuern. Allerdings gilt der Grundsatz, wann Ihr Rentenbeginn ist. Gehen Sie im Jahr 2020 in Rente, haben Sie 20% Freibetrag. Damit sind 20% Ihrer Alterseinkünfte sicher, für den Rest werden Steuern fällig.

Bis 2040 wird dieser Freibetrag jährlich um ein Prozent sinken, bis es dann 100% sind, die der Versteuerung unterliegen. Entsprechende Rechner geben aus, wie viel Steuern Sie zahlen müssen.

Nicht nur der Bund der Steuerzahler kritisiert diese Regelungen. Denn der Zeitpunkt des Renteneintritts soll immer weiter nach hinten verlagert werden, gleichzeitig sinkt der Rentenfreibetrag, ohne dass eine gleichzeitige Rentenerhöhung stattfindet. Es wurde unter anderem wegen einer drohenden Doppelbesteuerung Klage eingereicht. Das Urteil ist noch nicht gesprochen und wird daher mit Spannung erwartet. Selbst der Bundesfinanzhof hat sich in die Diskussion eingeschaltet und eine entsprechende Erklärung dazu abgegeben.

Was passiert bei einer Rentenanpassung?

Tatsache ist, dass jedes Jahr am 1. Juli eine Rentenanpassung stattfindet. Rentner bekommen dann etwas mehr Rente. Unter Umständen wird dann im Lauf der Zeit der Rentenfreibetrag überschritten und die Rente fällt dann doch unter die Rentenbesteuerung. Da aber viele Rentner den Freibetrag kaum im Blick haben, ist ihnen vielleicht gar nicht klar, dass sie ab dem Jahr, in dem sie den Betrag überschreiten, eine Steuererklärung abgeben müssten. Sie müssen dann zwar nicht sehr viel Steuern zahlen und können Aufwendungen für Krankheiten, Spenden und Werbungskosten absetzen. Aber ganz fallen sie aus der Steuer eben nicht heraus.

Angegeben werden muss auf jeden Fall der jährliche Rentenanpassungsbetrag. Um hier keinen Fehler zu machen, sollten Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung Ihre sogenannte „Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ zusenden lassen, damit Ihre Rentensteuer auch korrekt berechnet wird.

Wie hoch fällt nun die Rentensteuer aus?

Zunächst einmal werden Sie feststellen, dass Sie, je nachdem aus welchen Quellen Sie Einnahmen haben, also ob Sie zusätzlich zu Ihrer Rente noch Einnahmen aus Vermietungen / Verpachtungen und mehr haben, zusätzliche Formulare einreichen müssen. Aus der Summe Ihrer Einkünfte und aus der Frage, in welcher Höhe Sie den Freibetrag überschreiten, richtet sich die Höhe der Rentenbesteuerung.

Nun könnten Sie natürlich einen Rechner bemühen oder Sie holen sich direkt einen kompetenten Berater. Denn dieser weiß, ob Sie überhaupt mit Ihrer Rente in die Rentenbesteuerung fallen. Wenn Sie das tun, müssten Sie dementsprechend auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen. Wenn Ihre Rentenzahlung aber unter dem freien Betrag liegt, müssen Sie auch keine Steuer zahlen und der Solidaritätszuschlag entfällt ebenfalls.

Überlassen Sie nichts dem Zufall

Was das Thema Rente und Steuern angeht, gilt zunächst einmal keine Unschuldsvermutung. Sie können sich nicht auf Unwissenheit berufen. Wenn Sie vor Jahren einmal etwas in einen Rechner eingegeben haben und die Höhe Ihrer Rente hat keine Steuer ergeben, kann das heute schon ganz anders sein.

Egal also, ob Sie demnächst erst in Rente gehen oder ob Sie bereits in Rente sind – Sie sollten sich auf jeden Fall kompetent beraten lassen. Wenn Sie Fragen zum Thema Rentenbesteuerung haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Experten auf. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und sind auch in Zukunft gerne Ihr Ratgeber zum Thema Altersvorsorge und wie Sie eventuelle Immobilien sinnvoll in Ihre Altersvorsorge einbinden können.