Veröffentlicht am: 17. April 2023

Die Wärmewende – was heißt das für Sie als Immobilienbesitzer?

Die Bundesregierung hat es spannend gemacht – immerhin soll ein guter Anteil der Politik »grün« sein. Da war es nur logisch, dass der Klimawandel und mögliche Maßnahmen, die der Einzelne treffen kann und muss, zur Diskussion stehen würden. Viele Gespräche, Sitzungen, Klausuren und noch mehr Bundestagsdebatten später steht nun ein Plan fest: Ab dem Jahr 2024 soll es keine Öl- und Gasheizungen mehr geben. Das Ganze hat sich unter dem Begriff »Öl- und Gasheizungsverbot« oder auch »Verbot von Gas und Öl« einen Namen gemacht. Mit dem Festlegen dieser Pläne geisterten direkt die Stimmen durch die Medien und noch mehr durch das Internet: Immobilienbesitzer fühlten sich in Sippenhaft. Aber ist das wirklich so? Müssen tatsächlich alle Häuslebesitzer ihre Heizungen zum Beginn des nächsten Jahres austauschen?

Wie ist die Faktenlage?

Tatsache ist: Es wurde sich darauf geeinigt, dass der Einbau von neuen Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2024 verboten wird. An ihrer Stelle sollen Heizsysteme mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien eingebaut werden. Aber wo ein Gesetz kommt, sind in der Regel auch direkt Ausnahmen, Übergangsfristen und Förderungen mit an Bord. Das Bundeswirtschafts- und das Bauministerium haben zeitnah nach dem Verkünden des neuen Beschlusses bekannt gegeben, es liege ein fertiger Gesetzesentwurf vor, der nun noch vor der Abstimmung steht. Dass in diese Richtung etwas kommen würde, stand schon bei Regierungsantritt fest. Ganz ähnliche Formulierungen finden sich bereits im Koalitionsvertrag.

Was heißt diese Wärmewende nun konkret für Sie als Immobilienbesitzer?

Die gute Nachricht lautet: Solange Ihre Heizung noch ordnungsgemäß läuft, darf sie im Betrieb bleiben. Das muss allerdings fachmännisch nachgewiesen werden. Auch, wenn Ihre Heizung einen Defekt aufweist, darf sie weiter laufen, allerdings nur unter der Bedingung, dass es möglich ist, sie zu reparieren.
Sofern Ihre Heizung 30 Jahre oder mehr im Betrieb ist, sind Sie als Immobilienbe-sitzer zu einer Modernisierung verpflichtet. Diese Regelung ist aber nicht neu, sondern besteht schon lange. Doch natürlich gibt es auch hier Ausnahmen: Wenn Sie einen Niedertemperatur- und Brennwertkessel haben und seit Februar 2002 Ihre Immobilie selbst bewohnen, dann sind Sie von dieser Regel ausgenommen.

Darüber hinaus gibt es natürlich die allseits beliebte Härtefallregelung. Sollten die Vorgaben zu Erneuerbaren Energien für Sie aus »besonderen Gründen wirtschaftlich unzumutbar« sein, müssen auch Sie nicht modernisieren.
Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind und eine neue Heizung einbauen lassen, müssen die 65 Prozent Vorgabe ebenfalls nicht einhalten. Eventuelle Erben oder Käufer sind dann aber wieder im Zugzwang.

Die erhobenen Steuern sollen dann möglichst konstant bei 15 Milliarden Euro liegen.

Was in der Theorie noch nach einem Kinderspiel klingt, stellt sich in der Praxis leider ganz anders dar. Denn jedes Bundesland hat das Recht, einige eigene Aspekte in die Erhebung der Grundsteuer einfließen zu lassen.

Dennoch gibt es einen einheitlichen Fahrplan, wie die Grundsteuerreform sich durchsetzen soll:

  • Neubewertung der Grundstücke: Bis zum Jahr 2025 soll es geschafft sein – dann sollen alle 36 Milliarden Grundstücke in Deutschland neu bewertet sein. Dazu gibt es die Möglichkeit einer Begehung oder des Einreichens von Unterlagen. Nur so ist es den örtlichen Finanzämtern möglich, die Werte der Objekte zu erfassen.
  • Absenkung der Grundsteuermesszahl: Viele Immobilien konnten in den letzten Jahren von Wertsteigerungen profitieren. Diese Tatsache soll sich aber nicht negativ auf die Steuerlast der Besitzer auswirken. Vorbeugend soll daher die Steuermesszahl abgesenkt werden.

  • Festlegung der 15 Milliarden als Steuergrenze: Gemeinden sollen diese Grenze nicht überschreiten können. Damit das gelingt, müssen vor allen Dingen Ballungsräume ihre Hebesätze absenken.

Wie sieht es mit vermieteten Immobilien aus?

Sofern Ihre Ölheizung oder Gasheizung 30 Jahre oder älter ist, müssen Sie auch in einer vermieteten Immobilie modernisieren. Doch auch hier gibt es natürlich Ausnahmen.

Lohnt sich eine Modernisierung überhaupt?

Auch, wenn Ihre Heizung die magische 30-Jahres-Grenze noch nicht erreicht hat, kann es unter Umständen sinnvoll sein, sich über eine Modernisierung schon jetzt Gedanken zu machen. Sie haben dadurch den Vorteil, dass Sie nicht erst zu Beginn einer Heizperiode hektisch handeln müssen, wenn die alte Heizung endgültig den Geist aufgegeben hat. Außerdem können Sie jetzt frühzeitig noch ausreichend Recherche betreiben. Aktuell noch üppig gefüllte Fördertöpfe dürften Ihnen Ihre Entscheidung noch leichter machen. Klimafreundliche Wärmepumpen werden beispielsweise aktuell mit bis zu 40% aus einem Bundestopf gefördert.
Wichtig ist, dass Sie schon jetzt damit beginnen, sich zu informieren. Selbst, wenn das Ergebnis Ihrer Untersuchung sein sollte, dass Sie jetzt noch nicht tätig werden müssen, kann das sinnvoll sein. Lieber finden Sie heraus, wann Sie sich Ihre Lage noch einmal besehen sollten, als dass Sie im Nachhinein herausfinden, dass Sie schon viel früher hätten handeln sollen und dass Sie sich damit hohe Kosten hätten ersparen können.

Was ist, wenn Sie schon eine Wärmepumpe haben?

Dann müssen Sie Ihre Heizung natürlich nicht austauschen. In diesem Fall sollten Sie aber einen genaueren Blick auf Ihren Stromtarif werfen. Denn gerade für Wärmepumpen bieten viele Stromanbieter sogenannte »Wärmepumpen-Tarife«, die unterm Strich günstiger als klassische Tarife sind. Darüber hinaus können Sie sich Gedanken machen, Ihre Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach zu koppeln und vielleicht sogar das Haus insgesamt besser dämmen zu lassen.

Wie sieht es mit den Kosten aus?

In unseren Beratungen hören wir immer wieder, dass sich ältere Immobilienbesitzer zu den neuen Verordnungen ihre Gedanken machen. Da ist die Heizung vielleicht schon gute 30 Jahre im Betrieb, die Eigentümer sind aber noch keine 80 Jahre alt. Für sie besteht Handlungsbedarf und schon steht die Frage zu den Kosten im Raum. Hier kann das Modell der Immobilienverrentung eine Lösung für Sie darstellen. Denn in diesem Fall können Sie recht zeitnah finanzielle Mittel freimachen, ohne jedoch aus Ihrer geliebten Immobilie ausziehen zu müssen. Sie können die eventuell hohen Kosten der Modernisierung ganz einfach abfangen und müssen dafür noch nicht einmal auf Ihren gewohnten Lebensstandard verzichten.

Ob Sie Ihre Heizung wirklich modernisieren müssen und welche Optionen für Sie ideal sind, sollten Sie von Fachleuten begutachten lassen. Denn der Reigen der Ausnahmeregelungen und Fördermöglichkeiten ist bislang noch relativ unüberschaubar.

Auch die Frage der eventuell notwendigen Finanzierung gehört in fachkundige Hände. Wenn Sie Fragen zum Modell der Immobilienverrentung haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne neutral und transparent. Wir freuen uns auf Sie.