Veröffentlicht am: 15. Mai 2023

Die Übergangsmiete – ein Modell für die Zukunft?

Als die Kinder noch zu Hause wohnten, war die eigene Immobilie das Zuhause, der Ort, an dem Erinnerungen geschaffen wurden. Vielleicht kamen dann noch die Enkel, die den Garten liebten und dort ausgelassene Nachmittage verbrachten. Nun, da aber alle Kinder größer sind, ist das Haus vor allem eins: Arbeit. Die Kosten steigen und Sie möchten sich eigentlich verkleinern, oder mindestens verändern.

Nun überlegen Sie sich, wie der Übergang aussehen könnte. Ihre bisherige Immobilie müsste noch renoviert werden und was dann in einem neuen Domizil alles an Arbeit anfällt, ist vorher nicht klar. Oder Sie fragen sich, wie das alles mit den Fristen laufen soll. Niemand möchte in der heutigen Zeit über längere Phase eine Doppelbelastung auf sich nehmen. Die Übergangsmiete könnte eine mögliche Lösung für Sie sein.

Was ist die Übergangsmiete?

Bei der Übergangsmiete verkaufen Sie Ihr Haus und vereinbaren mit dem Käufer, dass Sie nach Abschluss des Verkaufs die Immobilie anmieten. Sie können sich somit jetzt einen guten Verkaufspreis sichern, müssen aber nicht überstürzt ausziehen. Denn so ein Umzug kann gerade für ältere Verkäufer eine große Belastung darstellen. Die Vorstellung, das alles unter Zeitdruck bewältigen zu müssen, lässt viele Immobilienbesitzer lieber im bisherigen Zustand verharren. Die Übergangsmiete versetzt Sie als Verkäufer in die komfortable Lage, die langwierige Planung und den Umzug sowie eine eventuelle Anpassung der neuen Immobilie ohne jeglichen Stress angehen zu können. Sie bleiben über eine festgeschriebene Zeit in der bisherigen Immobilie wohnen und können dadurch auch den Umzug und den Start in der neuen Immobilie punktgenau timen.

Warum ist die Übergangsmiete für einen Käufer interessant?

Auch für die Käufer hat das Modell der Übergangsmiete große Vorteile. Denn auch sie können den Übergang von der alten in die neue Immobilie hervorragend planen und umsetzen. Sie sind zwar für die Renovierung der gekauften Immobilie zuständig, dafür können sie aber die aktuellen Möglichkeiten des Marktes nutzen und sich zur passenden Zeit ihre Wunschimmobilie sichern.

Darüber hinaus haben sie für die Zeit der Übergangsmiete die Einnahmen aus der Miete.

Der Verkäufer hat dafür einen vertraglich gesicherten Schutz vor der Eigenbedarfskündigung. Er muss also tatsächlich erst dann ausziehen, wenn der festgelegte Übergangsmietzeitraum abgelaufen ist.

Übergangsmiete oder Rückanmietung?

Die beiden Modelle – Übergangsmiete und Rückanmietung unterscheiden sich maßgeblich voneinander.

Bei der Rückanmietung handelt es sich um den Teilverkauf mit eingetragenem Nießbrauchrecht. In diesem Fall zahlen Sie als Verkäufer dem Käufer ebenfalls für den Bereich, den Sie nutzen, einen Betrag. Rechtlich gesehen sind Sie auch hier ein Mieter. Für Instandhaltungen und größere Kosten ist der neue Eigentümer zuständig. Sie müssen aber gar nicht aus Ihrer gewohnten Immobilie ausziehen, wie es bei der Übergangsmiete nach Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraums der Fall ist.

Bei der Rückanmietung haben Sie das Modell Verkauf und Wohnen bleiben. Sie verkaufen Ihre Immobilie zu einem gewissen Teil und haben damit unmittelbar das Geld. Sie ziehen aber nicht aus, sondern bleiben in der Immobilie wohnen. Der Käufer ist der neue Eigentümer des angekauften Teils. Hier haben Sie unter Umständen eine relativ lange Mietzeit.

Bei der Übergangsmiete haben Sie ein anderes Modell: Es heißt Verkauf und späterer Auszug. Sie sparen sich damit eine Doppelbelastung und können die neue Immobilie genau auf den Punkt beziehen. Hier haben Sie auch eine kurzfristige Mietzeit.

Fazit Übergangsmiete

Die Vereinbarung einer Übergangsmiete kann für beide Seiten ein geeignetes Mittel für einen Sicherheitsgewinn sein. Niemand gerät in Stress, stattdessen sind die Abläufe mit einem guten Vorlauf bereits geregelt.

Damit letzten Endes auch wirklich alles so friedlich abläuft, ist es essenziell, dass die Bedingungen, zu denen die Übergangsmiete stattfindet, sehr gründlich ausgearbeitet und auch vertraglich festgehalten werden. Immerhin wird man für einige Monate immer wieder miteinander zu tun haben. Wenn das der Fall ist, steht einem reibungslosen und friedlichen Miteinander nichts im Wege.

Für welches Modell werden Sie sich entscheiden?

Sowohl das Modell der Rückanmietung als auch das Modell der Übergangsmiete kann für Sie von Vorteil sein.

Wir von Immverde beschäftigen uns jeden Tag mit den unterschiedlichsten Modellen des Immobilienverkaufs, mit Nießbrauchrecht und auch mit Rückanmietung oder Übergangsmiete. Der erste Schritt der Zusammenarbeit ist immer das Gespräch, in dem wir gemeinsam eine Bestandsaufnahme machen. Wir beraten Sie zu jedem Zeitpunkt fair und unabhängig mit einem besonderen Fokus auf Transparenz. Wir analysieren unabhängig und beraten Sie immer zu Ihrem Vorteil.

Wenn Sie aktuell vor der Situation stehen, sich für eine eventuell neue Wohnsituation zu entscheiden, beraten wir Sie gerne. Wir hören uns an, wo Sie aktuell stehen und wo Sie hinmöchten, was Ihre Vorstellungen sind und wie Sie es sich im Idealfall vorstellen. Dann zeigen wir Ihnen Ihre Optionen mit den dazugehörigen Vorteilen und Nachteilen auf. In diesem Rahmen beantworten wir Ihnen auch all Ihre Fragen, denn der Teilverkauf oder Verkauf der liebgewordenen Immobilie ist nichts, was übereilt entschieden werden sollte. Erst, wenn Sie sich sicher sind, das Richtige zu tun, entscheiden Sie sich und wir begleiten Sie mit unserer jahrelangen Expertise, Ihre Pläne umzusetzen. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.