Glückliche Rentnerin auf Strandstuhl die ihr Haus verrentet hat
Veröffentlicht am: 3. August 2022

Die Immobilienrente als Sicherung vor der Inflation?

Überall hört man von steigenden Inflationszahlen. Und in der Tat: Im Juni 2021 war es zum ersten Mal seit langer Zeit soweit, dass die Inflationsrate laut Statistischem Bundesamt im dritten Monat in Folge über 2 Prozent anstieg. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Lebenshaltungskosten steigen und das auch noch überproportional zum Rentenanstieg. Viele Rentner stehen plötzlich vor der Sorge, die hart erarbeitete Rente könnte nicht mehr ausreichen, um den liebgewonnenen Lebensstandard auch weiter halten zu können. Außerdem stellt sich die Frage, wie man diese immer weiter klaffende Schere aus etwa gleichbleibendem Einkommen und deutlich steigenden Kosten abfedern könnte. Die Immobilienrente könnte hier ein probates Mittel darstellen.

Wird die Inflationsrate wirklich so heftig steigen?

Ist die Sache mit der steigenden Inflationsrate vielleicht nur eine übertriebene Sorge Einzelner? Oder was hat es genau damit auf sich? Gibt es harte Zahlen, die den heftigen Anstieg belegen könnten?
Tatsächlich rechnete die Bundesbank schon 2021 mit einer Inflationsrate von 2,6% – dem gegenüber standen 2020 lediglich 0,5%. Der Anstieg ist also deutlich spürbar. Wenn die Rente nun aktuell genau aufgeht, könnte das schon bald nicht mehr der Fall sein. Schon stehen Worte wie „Altersarmut“ im Raum. Wer sich jetzt vor dem Veräußern geliebter Gegenstände inklusive eventuell des Wohneigentums sieht, der könnte mit dem Modell der Immobilienverrentung wieder Hoffnung schöpfen.

Welche Modelle bieten sich in Deutschland an?

Es gibt zwei größere Modelle für Immobilieneigentümer, wie sie die steigende Inflationsrate abfedern könnten:

  • Umkehrhypothek: Hier bleiben Sie als Eigentümer in Ihrer Immobilie wohnen. Dieses Modell, das auch unter dem Namen Immobilienverzehrkredit bekannt ist, wird von Banken vergeben. Die Kreditnehmer, also die Hausbesitzer, erhalten einen Kredit, den sie als Einmalzahlung oder auch in Raten ausbezahlt bekommen. Es wird eine Laufzeit, beispielsweise 20 Jahre, festgelegt. Während dieser Zeit werden weder Zins- noch Tilgungszahlungen fällig.
    Bei Tod des Kreditnehmers oder dem Wegfall der Notwendigkeit, warum auch immer diese auftritt, wird der Kredit durch die Immobilie ausgeglichen. Falls ein Verwertungsüberschuss entstanden ist, wird dieser den Eigentümern oder den Erben ausgezahlt. Der Gesetzgeber unterstützt diese Art der Vermögensrealisierung ausdrücklich. Sie als Immobilienbesitzer müssen sich also keine Sorgen um eventuell zwielichtige Geschäfte mit Ihrer Immobilie machen. Sie erhöhen lediglich Ihre eigene Liquidität auf eine solide Weise, ohne dass Sie Ihr Eigenheim verlassen und sich gegebenenfalls an eine neue Bleibe gewöhnen müssen. Sie bleiben sogar selbst Eigentümer Ihrer Immobilie – ein rein psychologisch wichtiger Faktor, denn wer möchte schon sein liebgewordenes Eigenheim einfach so hergeben?
    Sie steigen außerdem in ein sehr flexibles System ein und profitieren von künftigen Wertsteigerungen, da die Immobilie erst zum Ende der Laufzeit wirklich verkauft wird.
  • Teilverkauf: Hier verkaufen Sie, wie es der Name bereits vermuten lässt, nur einen Teil Ihrer Immobilie. Dafür erhalten Sie eine Einmalzahlung, sind also ebenfalls sofort liquide. Dennoch können Sie auch den verkauften Teil der Immobilie weiter nutzen, zahlen dafür aber dem Käufer eine sehr geringe Miete.
    Für Sie als Eigentümer der Immobilie gilt: Faire Abwicklung, volle Kontrolle und natürlich das eingetragene Nießbrauchrecht. Der Wert Ihres Hauses und auch des geplanten Verkaufs wird selbstverständlich neutral ermittelt und in einem Gutachten festgehalten. Im maximalen Fall verkaufen Sie 50% Ihrer Immobilie. Alle Schritte werden notariell dokumentiert, so dass Sie auch auf Dauer auf der sicheren Seite bleiben. Selbst nach der Erstellung des Gutachtens sind Sie natürlich nicht zum Teilverkauf verpflichtet. Sie können es sich auch als eine Option erstellen lassen.
    Alle Faktoren werden vertraglich festgeklopft, inklusive der monatlichen Miete für die Nutzung des verkauften Anteils. Gegebenenfalls wird hier auch ein mögliches Rückkaufsrecht vereinbart, das auch eventuelle Erben absichert. Ihre Immobilie kann selbstverständlich nicht einfach ohne Ihr Einverständnis weiterverkauft werden. Sie sehen, Sie behalten tatsächlich die volle Kontrolle.
    Sie können nach der Auszahlung einfach Ihre gewonnene finanzielle Freiheit genießen.

Alles auf Augenhöhe

Der Teilverkauf und auch die Umkehrhypothek hängen mit Ihrem Eigenheim zusammen. Ob es sich dabei nun um eine Eigentumswohnung oder das eigene Haus handelt, in dem Sie vielleicht schon seit Jahrzehnten leben – hier haben Sie Erinnerungen erschaffen, gelebt, geliebt, gelacht. All das sind sehr emotionale Faktoren und wir von Immverde wissen das. Deshalb bieten wir Ihnen als ersten Schritt auch immer das Gespräch an. Wo drückt der Schuh? Was bereitet Ihnen Sorgen und um welche Punkte machen Sie sich Gedanken? Wie eng müssen Sie aktuell, angesichts der Entwicklungen, den Gürtel schnallen und wie können wir hier helfen? Unser Interesse ist vor allen Dingen Ihre Sicherheit. Deshalb gehen wir sensibel und fair vor. Sie bleiben in Ihrer Immobilie und müssen sich nicht schmerzhaft an etwas Neues gewöhnen. Ihr geliebtes Umfeld, die Nachbarn – all das müssen Sie nicht aufgeben. Aber Sie müssen auch nicht unnötig im Rentenalter, das Sie sich so hart erarbeitet haben, ständigen Verzicht leben. Dafür sorgen wir mit fairen Bedingungen zu transparenten Konditionen.

Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt auf und wir beraten Sie gerne. Wir beantworten Ihnen auch all Ihre Fragen rund um die Themen Immobilienverrentung und Umkehrhypothek. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen aktiv mit unserer jahrelangen Expertise helfen können.